Ilmenau: Zwei verwahrloste Katzen innerhalb weniger Tage auf Wanderparkplatz ausgesetzt, ein Tier tot – PETA bietet 1.000 Euro Belohnung für Hinweise

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Tierquäler gesucht: Laut einem Medienbericht wurden innerhalb weniger Tage zwei Katzen auf dem Wanderparkplatz Langebachtal zwischen den Ilmenauer Ortsteilen Manebach und Stützerbach ausgesetzt. Am Montag wurde dort ein verwahrloster Kater entdeckt und ins Ilmenauer Tierheim gebracht. Sein Fell sei so verfilzt, dass sich bereits Filzplatten gebildet hatten. In und unter dem Fell seien Fliegeneier und Maden gewesen. Zudem sei das Tier extrem unterernährt und leide unter zahlreichen Entzündungen, besonders stark seien die Ohren betroffen. Den Angaben zufolge wurde an derselben Stelle bereits Anfang vergangener Woche eine weitere Katze ausgesetzt. Auch dieses Tier sei in einem katastrophalen Zustand gewesen. Die Katze starb kurze Zeit später. Da es sich bei beiden Tieren um „Rassekatzen“ handle, vermutet das Tierheim einen Zusammenhang zwischen den beiden Fällen.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder bei der Tierrechtsorganisation zu melden: telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail und auch anonym.

„Wir wollen aufklären, wer die Katzen in einem solch schlimmen Zustand einfach auf dem Wanderparkplatz zurückgelassen und damit ihren Tod in Kauf genommen hat. Eine solche Tat bedeutet für die betroffenen Tiere nicht nur, von einem Moment auf den anderen sich selbst überlassen zu werden, sondern kann zudem schwere und körperliche und psychische Leiden verursachen“, so Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA. „Die verantwortliche Person hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und stattdessen das Tierheim um Hilfe bitten müssen. Die Katzen einfach auszusetzen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden.“

Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

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