Katzenmord von Eppingen: Berufungsverhandlung vor Landgericht Heilbronn – PETA mit Prozessbeobachter vor Ort / Tierschutzorganisation fordert Verkaufsverbot von Schlagfallen in Deutschland

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Am kommenden Dienstag, den 22. Oktober, muss sich ab 9:00 Uhr ein mutmaßlicher Katzenmörder vor dem Landgericht Heilbronn verantworten (Az. 4 NBs 17 Js 32693/21). Zuvor geriet am 16. September 2021 Kater Emil unweit seines Wohngrundstücks in Eppingen in eine Schlagfalle und starb qualvoll in den Armen seines Halters. Neben ihm erstattete auch PETA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen strafbarer Tiertötung und Tierquälerei. Am 23. Mai 2023 sprach das Amtsgericht Heilbronn den Tatverdächtigen, auf dessen Grundstück die Falle aufgestellt war, aufgrund mangelnder Beweislast frei. PETA kritisierte das Urteil scharf. Anfang Juni 2023 teilte die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heilbronn der Tierrechtsorganisation jedoch mit, dass die Staatsanwaltschaft Heilbronn Berufung gegen den Freispruch eingelegt hat und sich der Tatverdächtige nun vor dem Landgericht Heilbronn verantworten muss. Als Vertreter der Tierrechtsorganisation wird Peter Höffken die Verhandlung vor Ort beobachten. Der Einsatz sogenannter Totschlagfallen ist in Baden-Württemberg seit 2015 grundsätzlich verboten. Weil die Fallen jedoch frei verkäuflich sind und weiterhin illegal benutzt werden, fordert PETA ein bundesweites Nutzungs- und Verkaufsverbot von der Bundesregierung.

„Wir hoffen, dass das Landgericht eine umfassende Beweiswürdigung vornimmt. Denn während der letzten Verhandlung haben zwei glaubwürdige Zeugen ein mündlich getätigtes Schuldeingeständnis des Angeklagten wiedergegeben. Zudem ist der Angeklagte ein Jäger und Fallensteller und die Falle war auf seinem Grundstück aufgestellt“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Wir fordern die Bundesregierung erneut auf, endlich ein Nutzungs- und Verkaufsverbot von Schlagfallen durchzusetzen. Jedes Jahr sterben bundesweit Tausende Katzen, Füchse und Marder unter unvorstellbaren Schmerzen in diesen Fallen – in den meisten Bundesländern sogar legal. Fälle wie der von Kater Emil geben diesen Tieren ein Gesicht.“

Kater Emil durchlitt einen langen Todeskampf

Der Halter war durch laute Katzenschreie auf seinen verletzten tierischen Begleiter aufmerksam geworden und fand Emil daraufhin in der Nähe seines Wohngrundstücks. Der Bügel der Falle traf den Kater genau mittig am Körper. Auch mit Hilfe einer weiteren Person gelang es den Angaben zufolge nicht, Emil aus der Falle zu befreien, sodass er nach einem langen Todeskampf aus dem Mund blutend in den Händen seiner Familie verstarb.

Totschlagfallen in einigen Bundesländern bereits verboten

In Baden-Württemberg sind Totschlagfallen laut Paragraf 32 Absatz 3 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes verboten. Nur in bestimmten Ausnahmen dürfen sie mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde aufgestellt werden. Allerdings müssen diese genehmigten Ausnahmen nach ihrer Bauart ein sofortiges Töten gewährleisten und dürfen Heimtiere nicht gefährden. Auch in sieben weiteren Bundesländern sind Totschlagfallen bereits vollständig oder weitgehend verboten – der Verkauf ist jedoch noch deutschlandweit erlaubt. Dabei sprechen sich laut einer forsa-Umfrage 70 Prozent der Deutschen für ein Verbot aus, während nur etwa 19 Prozent mit dem Einsatz solcher Fallen einverstanden sind.

Toter Kater in einer Schlagfalle

Das Bild kann hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

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