Köln: Hund bei über 30 Grad ohne Wasser angebunden – PETA erstattet Strafanzeige

Hund angeleint in einem paarkt bei Hitze

PETA erreichte eine Whistleblower-Meldung aus Köln: Ein Hund soll während der Arbeitszeit seines Halters bei Temperaturen von über 30 Grad vermutlich mehrere Stunden ohne Wasser an einem Baum angebunden gewesen sein. Die den Hinweis gebende Person bemerkte den Vierbeiner am vergangenen Mittwoch vor einem Unternehmen. Er war mit einer kurzen Leine am Halsband an einem Baum befestigt und habe einen sichtlich gestressten Eindruck gemacht. Auch stand ihm kein Wasser zur Verfügung. Aufmerksame Menschen konnten das Tier mit Wasser versorgen und den Hundehalter ausfindig machen. Die Tierrechtsorganisation hat die Missstände umgehend dem Veterinäramt der Stadt Köln gemeldet und am Donnerstag Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen den Halter erstattet.

„Es ist erschütternd, dass der Mann seinen Hund bei großer Hitze allein an einem Baum angebunden und ohne Wasser zurückgelassen hat. Ein Tier ist kein Gegenstand, den man während der Arbeitszeit einfach ‚parken‘ kann. Dieses Verhalten ist unverantwortlich und tierschutzwidrig“, so Björn Thun, Fachreferent bei PETA. „Für den Vierbeiner bedeutet eine solche Situation nicht nur extreme körperliche Qualen, sondern auch Angst, Hilflosigkeit und seelisches Leid. Wir hoffen, dass der Halter zur Rechenschaft gezogen wird und der Hund nie wieder unter solchen Bedingungen leiden muss.“

Hund angeleint in einem paarkt bei Hitze

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Den Angaben nach sei offenbar bereits am Vortag beobachtet worden, wie der Hund über einen längeren Zeitraum bei hochsommerlichen Temperaturen ohne Versorgung alleine vor dem Unternehmen saß. Aus PETAs Sicht bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die tierschutzrechtlichen Anforderungen an eine verhaltensgerechte Unterbringung und Versorgung des Tieres erfüllt werden. Insbesondere, dass dem Hund bei den aktuell hohen Temperaturen Wasser vorenthalten und er länger ohne ausreichende Schutzmöglichkeiten angebunden wurde, hätte zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zu einem lebensbedrohlichen Hitzschlag führen können. Da sie sich hauptsächlich über das Hecheln abkühlen und sonst kaum Schweißdrüsen besitzen, überhitzen Hunde leicht.

Hundeführerschein“ kann Tierquälerei vorbeugen

Eine gesetzlich geregelte Pflicht zum Sachkundenachweis vor der Aufnahme eines Tieres kann dazu beitragen, dass Hundehaltende ihre tierischen Begleiter besser verstehen und deren Bedürfnissen gerecht werden. In Niedersachsen ist der sogenannte Hundeführerschein bereits seit 2013 verpflichtend. [1] Seit dem 1. Juli 2026 benötigen auch im Land Bremen Personen, die einen Hund aufnehmen möchten, einen solchen Sachkundenachweis. [2] Österreich geht noch einen Schritt weiter und hat zum 1. Juli 2026 bundesweit einen verpflichtenden Hundeführerschein eingeführt. [3] Für den Sachkundenachweis müssen zukünftige Hundehaltende vor der Aufnahme eines Hundes in einem Theoriekurs grundlegendes Wissen über tiergerechte Haltung, Kommunikation und Bedürfnisse erwerben; anschließend folgt ein obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule.

Ein verpflichtender Hundeführerschein hat einen weiteren Vorteil: Er kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit der Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) (2011). Online abrufbar unter: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/das-niedersaechsische-hundegesetz-nhundg-110827.html. (16.07.2026).
[2] Freie Hansestadt Bremen – Die Senatorin für Inneres und Sport: Hundeführerschein ab 1. Juli 2026. Online abrufbar unter: https://www.inneres.bremen.de/inneres/buerger-und-staat/hundefuehrerschein-30149. (16.07.2026).
[3] PETBOOK.de (11.02.2025): Kein Hund ohne Sachkunde! Europäisches Land macht ab 2026 ernst. Online abrufbar unter: https://www.petbook.de/hunde/oesterreich-sachkundenachweis-hund. (16.07.2026).

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