Tierquälerei und Gastlichkeit schließen sich aus: Das Kölner Brauhaus Päffgen legte einer Whistleblower-Meldung zufolge wiederholt sogenannte Klebefallen aus, in denen Mäuse qualvoll und langsam sterben. PETA wurden zwei Videos zugespielt, auf denen Mäuse zu sehen sind, die bereits tot sind, aber auch solche, die noch um ihr Leben kämpfen. Die Tierrechtsorganisation hat wegen des gewaltsamen Vorgehens und der tierschutzwidrigen Tötungsmethode Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln gegen die Verantwortlichen der Brauerei Päffgen erstattet und den Fall dem zuständigen Veterinäramt gemeldet. Laut Whistleblower seien die Missstände dort bereits bekannt. PETA hat die Behörde aufgefordert, umgehend Maßnahmen gegen die Tatpersonen einzuleiten.
„Tritt eine Maus in eine Klebefalle, hängt sie dort mehrere Stunden fest und leidet unter Todesangst und entsetzlichen Schmerzen, bis sie qualvoll stirbt“, so Lisa Redegeld, Fachreferentin für Whistleblower-Meldungen bei PETA. „Dass die Brauerei Päffgen so mit fühlenden Lebewesen umgeht, ist erschreckend und muss umgehend beendet werden. Wir fordern die Staatsanwaltschaft und das Veterinäramt Köln auf, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und dadurch weiteres Tierleid zu verhindern.“
Bei Tierquälerei nicht wegsehen
Um die Täter zur Rechenschaft ziehen zu können, sind Hinweise von Whistleblowern von entscheidender Bedeutung. Nur durch deren Engagement ist es in vielen Fällen möglich, Missstände aufzudecken, rechtliche Schritte einzuleiten und dadurch den betroffenen Tieren zu helfen. Zeugen von Tierquälerei werden gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711/8605910 oder per E-Mail bei PETA zu melden – auch anonym. Außerdem sollten sie sich an die zuständige Veterinärbehörde ihrer Stadt oder ihres Landkreises wenden. Es ist ratsam, Beobachtungen detailliert und sachlich zusammenzufassen. Besonders hilfreich ist Bild- und Videomaterial. Empfehlung von PETA: Nach der Meldung beim Veterinäramt unbedingt so lange nachhaken, bis der Missstand beseitigt ist. Eine Übersicht mit ausführlichen Tipps, wie Zeugen gegen Tierquälerei vorgehen können, gibt es unter: Tierquälerei.de/Tierquälerei-melden
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Fachleute aus Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und anderen Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
