Kühe in Anbindehaltung – PETA erstattet Strafanzeige gegen Hofbetreiber im Landkreis Minden-Lübbecke

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Tierrechtsorganisation fordert bundesweites Verbot von Anbindehaltung

In Finsternis angekettet: Anfang Juli erhielt die Tierrechtsorganisation PETA Bilder, die Rinder im Landkreis Minden-Lübbecke in augenscheinlich dauerhafter Anbindehaltung zeigen. Die Tiere sind mit blanken Ketten fixiert und müssen teils auf Kotgittern ruhen. Laut Whistleblower-Meldung sei der Stall niedrig und dunkel und die Stalltür nicht immer geöffnet. PETA hat unverzüglich das zuständige Veterinäramt informiert, bis dato allerdings keine Rückmeldung erhalten. Am 1. September erstattete die Tierrechtsorganisation Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen die Verantwortlichen des Betriebs wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. PETA fordert zudem ein bundesweites Verbot der tierquälerischen Anbindehaltung.

„Wir rufen die Staatsanwaltschaft dazu auf, die Leiden der Rinder ernst zu nehmen und die quälerische Anbindehaltung zu sanktionieren“, so Julia Weibel, PETAs Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft. „Rinder dürfen nicht länger wie Objekte in Ställen festgekettet und in ihren eigenen Fäkalien gehalten werden, sondern müssen als fühlende Individuen ihr Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit wahrnehmen können. Die Politik sollte zudem attraktive Förderpakete anbieten, um landwirtschaftliche Betriebe beim Umstieg auf eine tierfreie Landwirtschaft zu unterstützen.“

Kurzstand und Kotgitter: körperliches und psychisches Leid

Fast eine Million Rinder bundesweit fristen ihr Dasein im sogenannten Kurzstand. Bei dieser Haltungsform umfasst der Platz eine Länge von 1,40 bis 1,80 Metern. Das zwingt die zuchtbedingt massigen Tiere dazu, mit dem hinteren Körperteil auf einem Kotgitter zu stehen und sogar darauf zu liegen. Die Kühe leiden oftmals unter schmerzhaften Klauen- und Eutererkrankungen. Das gesamte Leben spielt sich auf diesem winzigen Fleck ab und die Tiere können sich dabei nicht einmal umdrehen. Bewegung, Körperpflege und Kontakt zu Artgenossen bleiben den sozialen Tieren verwehrt. Das maßlose körperliche und psychische Leid entlädt sich häufig in Stereotypien wie „Futterwerfen“ oder Zungenrollen, was zu starker Abmagerung führen kann. [1]

Anbindehaltung ist strafbar

Dass die Anbindehaltung von Rindern den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) Tierschutzgesetz erfüllt, wird von zahlreichen Juristen thematisiert. [2] [3] [4] Seit 2016 hat PETA Deutschland daher bereits rund 100 Strafanzeigen wegen Anbindehaltung erstattet. Bereits 2022 entschied das Verwaltungsgericht Münster, dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern rechtswidrig ist. Es erkannte die starke Einschränkung nahezu aller durch § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz geschützten Grundbedürfnisse an.

PETA entwickelt Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft

Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland rund 750 Milliarden fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit. [5] Es bedarf einer Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft, um das Leben künftiger Generationen zu sichern und die Folgen der Klimakatastrophe abzumildern. PETA hat einen Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt anhand konkreter Schritte, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann – ohne Tierhaltung oder Nutzung von tierischen und chemischen Düngemitteln sowie Pestiziden und Monokulturen. Zudem präsentiert der Plan eine alternative Nahrungsmittelproduktion und unterbreitet eine Strategie für den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Für einige Maßnahmen müssen Gelder in die Hand genommen werden, bei anderen werden massiv Kosten eingespart. Wiederum andere wirken allein durch veränderte Regelungen und Rahmenbedingungen.

Kühe, angebunden mit Eisenketten.

Bildmaterial steht hier zum Download zur Verfügung.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Expertise for Animals (2023): Die Ketten lösen: Eine umfassende Untersuchung der Anbindehaltung von Rindern. Online abrufbar unter: http://www.tfvl.de/wp-content/uploads/2023/08/Expertise-for-Animals-2023.-Die-Ketten-loesen.pdf. (15.09.2025).
[2] Schrott, Die Nutztierhaltung und das Strafrecht, LMuR 2024, 147.
[3] Hirt, in: Hirt/Maisack/Moritz/Felde, Tierschutzgesetz 4. Auflage 2023 § 17 Rn. 100b; Schrott, BeckOK StGB, v. Heintschel-Heinegg/Kudlich, 61. Edition, Stand: 01.05.2024, TierSchG § 17, Rn. 149, 121.1.
[4] Hahn, J., Kari, A. (2021): Leiden Nutztiere unter ihren Haltungsbedingungen? – Zur Ermittlung von Leiden in Tierschutzstrafverfahren, NuR 2021, 599-607. Online abrufbar unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s10357-021-3890-7. (15.09.2025).
[5] Shepon et al. (2018): The opportunity cost of animal based diets exceeds all food losses. Online abrufbar unter: https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.1713820115. (15.09.2025).

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