Kühe in Anbindehaltung und Vernachlässigung von Kälbern – PETA erstattet Strafanzeige gegen Hofbetreiber im Landkreis Traunstein

An Ketten gebundene Kühen versuchen ihr zu weit entferntes Essen zu erreichen.

Verheerende Lebensumstände: Anfang Juni 2025 erreichte PETA eine Whistleblower-Meldung zu einer tierquälerischen Rinderhaltung in einem Betrieb im Landkreis Traunstein. Die Fotos, die von April bis Juli entstanden sind, zeigen Kühe in Anbindehaltung fixiert. Sie müssen sich teils auf den Vorderbeinen ablegen, um ihre Nahrung zu erreichen. Auch angebundene, kotverschmierte junge Rinder wurden dokumentiert. Ebenso sind andere Kuhkinder zu sehen, die zu dritt oder zu viert in kleinen Buchten auf ihren eigenen Fäkalien auf Spaltenböden ohne Einstreu ausharren. PETA hat am 25. August Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Betriebs bei der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erstattet.

„Wir rufen die Staatsanwaltschaft dazu auf, die Leiden der Rinder ernst zu nehmen und die quälerische Anbindehaltung zu sanktionieren“, so Julia Weibel, Fachreferentin bei PETA. „Rinder dürfen nicht länger wie Objekte in Ställen festgekettet und in ihren eigenen Fäkalien gehalten werden, sondern müssen als fühlende Individuen ihr Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit realisieren können. Die Politik sollte zudem attraktive Förderpakete anbieten, um landwirtschaftliche Betriebe beim Umstieg auf eine tierfreie Landwirtschaft zu unterstützen.“

Beweisaufnahmen zeigen, wie die Rinder teilweise mit dem Hinterteil auf den Kotgittern hinter sich liegen. In den Aufnahmen ist zudem nicht zu erkennen, ob ausreichend Platz zur Verfügung steht, damit sich die Tiere alle gleichzeitig ablegen können. Die Aufnahmen, die den Zustand der Tiere über mehrere Wochen dokumentieren, zeigen keine Verbesserungen in der Haltung. Die Tiere sind kotverschmiert; laut Meldung seien die Abflussrillen regelmäßig verstopft. Weitere Kälber werden laut Whistleblower-Meldung isoliert in Einzelhaltung in einem dunklen Stall gehalten.

PETA meldete die Zustände Anfang Juni umgehend dem Veterinäramt Traunstein. Die Behörde teilte daraufhin mit, dass der Betrieb kontrolliert wurde und in diesem Rahmen auch notwendige Maßnahmen eingeleitet werden konnten und Nachkontrollen stattfinden sollen. Ob die Missstände vollständig behoben wurden, ist der Organisation nicht bekannt.

Anbindehaltung erfüllt den Straftatbestand der quälerischen Tiermisshandlung

Rinder in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an ein und demselben Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Dass die Anbindehaltung von Rindern den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) Tierschutzgesetz (TierSchG) erfüllt, wird von zahlreichen Juristen thematisiert. [1] [2] [3] Die Tiere werden durch dieses sogenannte „erzwungene Nichtverhalten“ in nahezu allen ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt. Ihr Wohlbefinden ist derart beeinträchtigt, dass erhebliche Leiden verursacht werden. PETA verweist zudem auf zwei angezeigte Fälle von ganzjähriger Anbindehaltung, in denen Staatsanwaltschaften die Rechtsauffassung der Organisation teilten. Bei einem Betrieb wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 153 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Dieser Einstellung aus Opportunitätsgründen lag ausdrücklich der Tatvorwurf des § 17 Nr. 2 lit. b) TierSchG wegen der Anbindehaltung zugrunde. Ausweislich der erteilten Zustimmung des Amtsgerichts ging die mit dem Fall befasste Staatsanwaltschaft sogar davon aus, dass die durch die Tat verursachten Folgen nicht gering waren. Bei der anderen angezeigten Haltung wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt, nachdem die Beschuldigten eine Auflage in Form einer Zahlung von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation erfüllten.

PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft

Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland rund 750 Milliarden fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit. [4] Es braucht dringend eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft, um das Leben künftiger Generationen zu sichern sowie die Folgen der Klimakatastrophe abzumildern. PETA hat aus diesem Grund Ende Mai 2025 einen Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt anhand konkreter Schritte, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann. Zudem präsentiert der Plan eine Strategie für den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Pflanzliche Nahrungsmittel sparen im Vergleich zu Produkten tierischen Ursprungs zahlreiche Ressourcen ein und können weitaus umweltschonender hergestellt werden. Unterstützung bei der Entwicklung erhielt die Organisation von Martin Müller, dem Gründer der Initiative „landwirtschaft.jetzt“.

An Ketten gebundene Kühen versuchen ihr zu weit entferntes Essen zu erreichen.
Sogar viel zu junge Tiere werden angebunden und müssen in ihrem Kot liegen.
Augenscheinlich zu junge Rinder werden angebunden gehalten. Sie sind kotverschmiert. / © PETA Deutschland e.V.

Diese und weitere Bilder können hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Schrott, Die Nutztierhaltung und das Strafrecht. LMuR 2024, 147.
[2] Hirt, in: Hirt/Maisack/Moritz/Felde, Tierschutzgesetz. 4. Auflage 2023. § 17 Rn. 100b; Schrott, BeckOK StGB, v. Heintschel-Heinegg/Kudlich, 61. Edition, Stand: 01.05.2024, TierSchG § 17, Rn. 149, 121.1.
[3] Hahn, J., Kari, A. (2021): Leiden Nutztiere unter ihren Haltungsbedingungen? – Zur Ermittlung von Leiden in Tierschutzstrafverfahren. NuR 2021, 599–607. Online abrufbar unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s10357-021-3890-7 (01.09.2025)
[4] Shepon et al. (2018): The opportunity cost of animal based diets exceeds all food losses. Online abrufbar unter: https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.1713820115 (01.09.2025)

Kontakt

Kontakt
Kopieren