Wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztierverordnung in einem Rinderbetrieb im Landkreis Aichach-Friedberg hat PETA am 3. November Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Augsburg gestellt. Eine Whistleblower-Meldung aus Mitte September hatte auf die Rinderhaltung aufmerksam gemacht. Laut den vorliegenden Informationen werden die Tiere an Metallketten gehalten, die ohne Schutzmaterial direkt um den Hals liegen. PETA erhielt Bildmaterial, das die Haltung der Tiere bei offenem Stalltor zeigt und meldete den Fall umgehend dem zuständigen Veterinäramt Aichach-Friedberg. Dieses teilte mit, dass die Hinweise geprüft und bei festgestellten Verstößen entsprechende Maßnahmen ergriffen würden. Nach Einschätzung der Tierschutzorganisation leiden die Tiere extrem unter den Haltungsbedingungen. PETA fordert ein bundesweites Verbot der Anbindehaltung, die aus Sicht der Organisation mit dem Tierschutzgesetz unvereinbar ist.
„Wir rufen die Staatsanwaltschaft dazu auf, die Leiden der Rinder ernst zu nehmen und die quälerische Anbindehaltung zu sanktionieren“, so Julia Weibel, Fachreferentin bei PETA. „Rinder dürfen nicht länger wie Objekte in Ställen festgekettet und in ihren eigenen Fäkalien gehalten werden. Sie müssen als fühlende Individuen ihr Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit realisieren können. Die Politik sollte zudem attraktive Förderpakete anbieten, um landwirtschaftliche Betriebe beim Umstieg auf eine tierfreie Landwirtschaft zu unterstützen.“
Anbindehaltung erfüllt den Straftatbestand der quälerischen Tiermisshandlung
Rinder in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an ein und demselben Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Dass die Anbindehaltung von Rindern den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) Tierschutzgesetz (TierSchG) erfüllt, wird von zahlreichen Juristen thematisiert [1, 2, 3]. Die Tiere werden durch dieses sogenannte „erzwungene Nichtverhalten“ in nahezu allen ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt. Ihr Wohlbefinden ist derart beeinträchtigt, dass erhebliche Leiden verursacht werden. PETA verweist zudem auf zwei angezeigte Fälle von ganzjähriger Anbindehaltung, bei denen Staatsanwaltschaften die Rechtsauffassung der Organisation teilten. Bei einem Betrieb wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 153 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Dieser Einstellung aus Opportunitätsgründen lag ausdrücklich der Tatvorwurf des § 17 Nr. 2 lit. b) TierSchG wegen der Anbindehaltung zugrunde. Ausweislich der erteilten Zustimmung des Amtsgerichts ging die mit dem Fall befasste Staatsanwaltschaft sogar davon aus, dass die durch die Tat verursachten Folgen nicht gering waren. Bei der anderen angezeigten Haltung wurde das Ermittlungsverfahren gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt, nachdem die Beschuldigten eine Auflage in Form einer Zahlung von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation erfüllten.
PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft
Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland rund 750 Millionen fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit [4]. Es braucht dringend eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft, um das Leben künftiger Generationen zu sichern sowie die Folgen der Klimakatastrophe abzumildern. PETA hat aus diesem Grund Ende Mai 2025 einen Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt anhand konkreter Schritte, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann. Zudem präsentiert der Plan eine Strategie für den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Pflanzliche Nahrungsmittel sparen im Vergleich zu Produkten tierischen Ursprungs zahlreiche Ressourcen ein und können weitaus umweltschonender hergestellt werden. Unterstützung bei der Entwicklung erhielt die Organisation von Martin Müller, dem Gründer der Initiative „landwirtschaft.jetzt“.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.