Misshandelte Hunde nach PETA-Meldung beschlagnahmt – Organisation lobt Veterinäramt Rhein-Kreis Neuss

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Rhein-Kreis Neuss / Stuttgart, 3. August 2016 – Vorbildliche Rettung: Das Veterinäramt Rhein-Kreis Neuss beschlagnahmte Mitte Mai drei Hunde, die in einem Privathaushalt vom Lebensgefährten der Halterin misshandelt wurden. Ein Tierfreund hatte sich zuvor an PETA gewandt und Gewaltausbrüche des Mannes gemeldet, denen die Hunde zum Opfer fielen: Der Whistleblower beobachtete beispielsweise über einen längeren Zeitraum, wie der Tierquäler eine alte krebskranke Hündin am Schwanz hochriss, trat, mit der Leine schlug und beschimpfte, wenn es zu lange dauerte, bis das Tier sein Geschäft verrichtete. Mit Handy-Filmaufnahmen konnte der Tierfreund die Taten beweisen – PETA meldete den Fall umgehend an das Veterinäramt Rhein-Kreis Neuss und übersandte die Aufnahmen. Die Behörde handelte vorbildlich und entnahm die Tiere aus der Obhut der Halterin. Ende Juli wurde der Tierrechtsorganisation mitgeteilt, dass alle Maßnahmen gegen die Halterin bestandskräftig sind – die Hunde also nicht wieder in ihren Haushalt zurückkehren müssen. PETA lobt den schnellen Einsatz des Veterinäramtes und appelliert an andere Behörden, sich an diesem tierfreundlichen Handeln ein Beispiel zu nehmen.
 
„Wir freuen uns sehr, dass das Veterinäramt Rhein-Kreis Neuss im Fall der misshandelten Hunde so konsequent durchgegriffen hat. Menschen, die Tiere derart Gewalt antun, dürfen nicht länger Lebewesen in ihrer Obhut haben“, so Jennifer Kuret, Koordinatorin für Missstandsmeldungen bei PETA. „Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt. Wir hoffen, dass diese beherzte Aktion zum Wohl der Hunde Signalwirkung für andere Behörden haben wird.“
 
Meldungen über Missstände wie diesen erhält PETA beinahe täglich. Sollten auch Sie Zeuge von Grausamkeiten an Tieren werden, ist Folgendes zu beachten: Finden Sie als erstes die Adresse und Telefonnummer der in Ihrer Stadt für den Tierschutz zuständigen Vereine und Behörden heraus und bitten Sie diese um Mithilfe. Legen Sie den Zuständigen eine präzise, schriftliche Aussage darüber vor, was Sie gesehen haben – falls möglich, legen Sie auch Fotos bei. Machen Sie sich immer genaue Notizen zu den Kontaktpersonen und zum Gesprächsverlauf. Geben Sie niemals ein Schreiben oder Dokument weiter, ohne eine Kopie für die eigenen Akten angefertigt zu haben. Bringen Sie immer zum Ausdruck, dass Sie auf die konsequente Verfolgung des Falls bestehen.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/ZeugevonGrausamkeit
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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