Nach PETA-Meldung: Veterinäramt befreit Hund aus „Zwingerhaltung“ im Kreis Prignitz

Ein Hund wird in einem viel zu kleinen Zwinger gehalten

Mitte April erreichte PETA eine Whistleblower-Meldung zu einem Hund im Kreis Prignitz, der fast durchgehend in einem kleinen Zwinger eingesperrt gewesen sein soll. Der Vierbeiner habe regelmäßig gebellt, nachts geheult und sei bei Kontaktaufnahme immer wieder auf seine Hütte hoch- und wieder heruntergesprungen. Nachbarn bestätigten den Angaben nach, dass das Tier wohl kaum oder gar keinen Auslauf erhielt. Die Tierrechtsorganisation kontaktierte umgehend das zuständige Veterinäramt des Landkreises Prignitz, das zusagte, den Fall zu prüfen. Anfang Juni erhielt PETA die Information, dass der Hund an diesem Ort nicht mehr gehalten wird. Die Organisation dankt der meldenden Person sowie dem Veterinäramt für ihr engagiertes Handeln.

„Wir sind froh, dass der Hund nicht mehr in dem viel zu kleinen Zwinger gehalten wird. Dank der Aufmerksamkeit der meldenden Person und des Einschreitens des Veterinäramtes erhält der Hund nun die Chance auf ein Leben in einer artgerechteren Umgebung“, so Monic Moll, Fachreferentin für Whistleblower-Fälle bei PETA. „Eine ‚Zwingerhaltung‘ erfüllt nicht die Bedürfnisse von Hunden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie jedoch laut Tierschutz-Hundeverordnung noch immer erlaubt – das muss dringend geändert werden.“

Ein Hund wird in einem viel zu kleinen Zwinger gehalten

Das Bild kann hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

Tierschutz-Hundeverordnung erlaubt „Zwingerhaltung“ weiterhin

In Deutschland ist die „Zwingerhaltung“ immer noch erlaubt. Auch in der neu überarbeiteten Form der Tierschutz-Hundeverordnung wurde verpasst, diese traurige Haltungsform endlich zu verbieten. Paragraf 2 der Verordnung schreibt vor, dass den Hunden ausreichend Auslauf außerhalb des Zwingers sowie mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit dem Halter gewährt werden muss. Nach Paragraf 4 hat zudem außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung zu stehen, der so beschaffen sein muss, dass das Tier in Seitenlage ausgestreckt liegen kann. Zudem hat der Halter dafür zu sorgen, dass der Vierbeiner jederzeit Zugang zu Wasser und Nahrung in ausreichender Menge und Qualität hat und dass der Aufenthaltsbereich des Tieres sauber ist. Kot ist täglich zu entfernen. [1]

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Bundesamt für Justiz: Tierschutz-Hundeverordnung. Online abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html. (15.06.2026).

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