Neue Haltungsleitlinien veröffentlicht: Anbindehaltung von Greifvögeln weiterhin erlaubt / PETA übt scharfe Kritik am Bundeslandwirtschaftsministerium

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat gestern das überarbeitete „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen“ veröffentlicht. An der fast sieben Jahre andauernden Überarbeitung waren mehrere Verbände, darunter PETA, beteiligt. Peter Höffken, Fachreferent bei PETA, kommentiert das Ergebnis:

„Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den Interessen der Falkner- und Tierpark-Verbände Vorrang gegeben. Es erlaubt mit der Veröffentlichung des Gutachtens weiterhin die Quälerei von Greifvögeln und Eulen, darunter beispielsweise die Anbindehaltung. Besucher von Tierparks, die sich immer wieder entsetzt an PETA wenden, werden weiterhin Greifvögel an Flugdrahtanlagen sehen, die verzweifelt versuchen, ihrer Anbindung zu entkommen. Bereits 2021 deckte PETA auf, dass die Wildvögel in vielen Tierparks meist stunden- oder gar tagelang mit einem kurzen Lederriemen an einen Holzblock gefesselt sind. Nur während Flugshows oder wenn die Falkner ihnen ‚Freiflug gewähren‘, dürfen sich die Tiere kurzzeitig artgemäß bewegen. Sogar die vielfach kritisierte Nahrungsreduktion, um die Tiere zur Jagd und zur Rückkehr zum Falkner zu ‚motivieren‘, bleibt weiterhin erlaubt. Zudem sind die vorgeschriebenen Größen von Volieren nicht geeignet, um den Tieren einen Flug zu ermöglichen. Das neue Gutachten ist schon am Tag seiner Veröffentlichung ein Fall für eine Komplettüberarbeitung.


Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.

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Peter Höffken / © PETA Deutschland e.V.

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