Rems-Murr-Kreis / Stuttgart, 8. Dezember 2022 –PETA hat bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Anzeige gegen einen Betrieb mit tierquälerischer Anbindehaltung im Rems-Murr-Kreis erstattet. Der Stall gleicht einer Ruine. Die Liege- und Stehplätze sind nicht an die Größe und Anzahl der Tiere angepasst, weshalb die Tiere teils übereinandergestapelt liegen. Es gibt keinerlei weiche Einstreu oder Gummimatten, sodass die Rinder auf blankem Beton stehen. Die Ketten sind sehr eng und die jungen Kälber werden in alten, engen Buchten gehalten. Grundlage der Strafanzeige ist ein neues Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Münster (Az.: 4 K 2151/19), das im Februar Anbindehaltung als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wertete. Jahrelange Forderungen nach der Abschaffung dieser besonders qualvollen Haltungsform werden damit erneut bestätigt. PETA hat im November Strafanzeigen gegen 26 Rinderhaltungsbetriebe in Süddeutschland erstattet – 19 davon liegen in Bayern und 7 in Baden-Württemberg. Die Tierrechtsorganisation ruft die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und den baden-württembergischen Minister Peter Hauk auf, Anbindehaltung sofort zu verbieten. Gleichzeitig sollten sie Landwirtinnen und Landwirte mit Ausstiegshilfen unterstützen. Da die Landesregierungen einen schnellen Ausstieg aus der Haltungsform blockieren, ruft PETA Verbraucherinnen und Verbraucher auf, insbesondere Milch und Milchprodukte aus Bayern und Baden-Württemberg konsequent zu boykottieren.
„Das dauerhafte Anbinden von Rindern muss endlich in die Geschichtsbücher verbannt werden. Dieses mittelalterliche Haltungssystem ist körperliche und auch seelische Folter“, so Scarlett Treml, Fachreferentin für Tiere in der Agrarindustrie bei PETA Deutschland. „Ein sofortiges Verbot dieser Form der Rinderhaltung ist allerdings nur die mindeste Maßnahme. Denn auch andere Formen, wie etwa die Laufstallhaltung, verursachen nachweislich enormes Tierleid und müssen abgeschafft werden.“
Etwa eine Million Kühe in deutschen Ställen am Hals fixiert
Bei der Anbindehaltung werden die Kühe und Bullen das ganze Jahr lang oder während der langen Wintermonate an einem Platz im Stall fixiert und dort gehalten. Sie können sich nicht bewegen, umdrehen, putzen oder soziale Interaktionen mit Artgenossen eingehen. Den Tieren wird damit die meiste Zeit ihres Lebens das gesamte Repertoire arteigener Verhaltensweisen verwehrt. Nicht selten verursachen die Anbindevorrichtungen schmerzhafte Quetschungen und Verletzungen am Hals. Durch das dauerhafte Stehen und Liegen auf dem harten Untergrund entzünden sich Gelenke und Klauen. Hinzu kommt, dass die Altbauten auf die mittlerweile durch die Zucht viel massigeren Rinder längst nicht mehr angepasst sind. In vielen Fällen müssen sie deswegen auf Kot-Gitterrosten liegen, was vor allem für Kühe aufgrund des Euters unsagbar schmerzhaft ist. Laut Bundesregierung führt die dauerhafte oder zeitweise Anbindehaltung „zu erheblichen Beeinträchtigungen in allen Funktionskreisen des arteigenen Verhaltens“. [1]
Bundestierärztekammer fordert seit Jahren ein Ende der Anbindehaltung
PETA weist darauf hin, dass die Bundestierärztekammer bereits 2015 einen kompletten Ausstieg aus der Haltungsform forderte. Am 3. Februar 2022 urteilte das VG Münster, dass ein Landwirt Rindern grundsätzlich mindestens zwei Stunden freien Auslauf pro Tag gewähren muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. PETA mahnt, dass das Leid der in landwirtschaftlicher Tierhaltung ausgebeuteten Rinder systembedingt ist. Auch in Einrichtungen wie „Laufställen“ werden die natürlichen Bedürfnisse der Tiere nicht erfüllt. Daher wendet sich die Tierrechtsorganisation neben der Politik auch an Verbraucher – mit dem Appell, beim Einkauf zu veganen Produkten zu greifen.
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
[1] Antwort der Bundesregierung. Kleine Anfrage, Drucksache 20/926 vom 11.03.22. Online abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000926.pdf. (17.11.22).
In dem Stall im Rems-Murr-Kreis werden die jungen Kälber in alten, engen Buchten gehalten. / © PETA Deutschland e.V.
Die Liege- und Stehplätze sind nicht an die Anzahl und Größe der Rinder angepasst. / © PETA Deutschland e.V.
Diese und weitere Motive können hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.
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