Organisation ruft Bundesregierung zum Handeln auf
Landkreis Traunstein / Stuttgart, 21. August 2023 – Gequälte Rinder in Süddeutschland: PETA hat am vergangenen Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft Traunstein Strafanzeige gegen einen Betrieb mit tierquälerischer Anbindehaltung im Landkreis Traunstein erstattet. Im Dezember 2022 hatte die Tierrechtsorganisation bereits einen anderen Betrieb im gleichen Landkreis angezeigt. Grundlage für die Anzeigen ist ein richtungsweisendes Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Münster (Az.: 4 K 2151/19), das im Februar 2022 Anbindehaltung als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wertete. Auch ein im März 2023 veröffentlichtes Rechtsgutachten bestätigt den Tierschutzverstoß. [1] Jahrelange Forderungen nach der Abschaffung dieser besonders qualvollen Haltungsform werden damit erneut bestätigt. PETA hat seit November letzten Jahres Strafanzeigen gegen über 40 Rinderhaltungsbetriebe in Bayern und Baden-Württemberg erstattet. Die Tierrechtsorganisation ruft nun die Bundesregierung auf, Anbindehaltung – egal in welcher Form auch immer – im Zuge der Tierschutzgesetz-Novelle endgültig zu verbieten. Gleichzeitig müsse sie Landwirtinnen und Landwirte mit Ausstiegshilfen unterstützen. Da Kühe in der Milchindustrie systematisch ausgebeutet werden, ruft PETA Verbraucherinnen und Verbraucher auf, ausschließlich pflanzliche Milchalternativen zu kaufen.
„Die Anbindehaltung – egal ob ganzjährig oder zeitweise – ist eindeutig tierschutzwidrig. Bei Kühen und Bullen kommt sie körperlicher und seelischer Folter gleich. Sie verursacht nachweislich lang anhaltende Schmerzen, Leiden und Schäden“, so Scarlett Treml, Fachreferentin für Tiere in der Agrarindustrie bei PETA. „Wir fordern die Regierung auf, die Anbindehaltung im Zuge der Tierschutzgesetz-Novelle endlich und in allen Formen zu beenden. Landwirtinnen und Landwirte müssen finanziell beim Ausstieg unterstützt und anhand von attraktiven Beratungs- und Förderpaketen für zukunftsfeste, rein pflanzliche Landwirtschaftsformen begeistert werden.“
Etwa eine Million Kühe in deutschen Ställen am Hals fixiert
Bei der Anbindehaltung werden die Kühe und Bullen das ganze Jahr lang oder während der langen Wintermonate an einem Platz im Stall fixiert und dort gehalten. Sie können sich nicht bewegen, umdrehen, putzen oder soziale Interaktionen mit Artgenossen eingehen. Den Tieren wird damit die meiste Zeit ihres Lebens das gesamte Repertoire arteigener Verhaltensweisen verwehrt. Nicht selten verursachen die Anbindevorrichtungen schmerzhafte Quetschungen und Verletzungen am Hals. Durch das dauerhafte Stehen und Liegen auf dem harten Untergrund entzünden sich Gelenke und Klauen. Hinzu kommt, dass die Altbauten auf die mittlerweile durch die Zucht viel massigeren Rinder längst nicht mehr angepasst sind. In vielen Fällen müssen sie deswegen auf Kot-Gitterrosten liegen, was vor allem für Kühe aufgrund des Euters unsagbar schmerzhaft ist. Laut Bundesregierung führt die dauerhafte oder zeitweise Anbindehaltung „zu erheblichen Beeinträchtigungen in allen Funktionskreisen des arteigenen Verhaltens“. [2]
Bundestierärztekammer fordert seit Jahren ein Ende der Anbindehaltung
PETA weist darauf hin, dass die Bundestierärztekammer bereits 2015 einen kompletten Ausstieg aus der Haltungsform forderte. Am 3. Februar 2022 urteilte das VG Münster, dass ein Landwirt Rindern grundsätzlich mindestens zwei Stunden freien Auslauf pro Tag gewähren muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. PETA mahnt, dass das Leid der in landwirtschaftlicher Tierhaltung ausgebeuteten Rinder systembedingt ist. Auch in Einrichtungen wie „Laufställen“ werden die natürlichen Bedürfnisse der Tiere nicht erfüllt. Daher wendet sich die Tierrechtsorganisation neben der Politik auch an Verbraucher – mit dem Appell, beim Einkauf zu veganen Produkten zu greifen.
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
[1] Greenpeace (2023): Tierschutzrechtliche Defizite in der Milchkuhhaltung. Online abrufbar unter: https://www.greenpeace.de/publikationen/Rechtsgutachten%20Milchkuhhaltung.pdf. (24.05.2023)
[2] Antwort der Bundesregierung. Kleine Anfrage, Drucksache 20/926 vom 11.03.22. Online abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000926.pdf. (24.05.2023)
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