PETA appelliert an Tierhaltende, „Herbstkatzen“ jetzt kastrieren zu lassen

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Kastrationspflicht kann Überpopulation und massives Tierleid verhindern

Appell an Menschen, die Freigänger-Katzen halten: Im Frühling kommen die meisten deutschen Tierheime, Katzenhilfestationen und Tierschutzvereine durch abgegebene Jungkatzen an ihre Kapazitätsgrenze. Viele Einrichtungen verhängen Aufnahmestopps, weil sie überfüllt sind. Gleichzeitig wächst die Population heimatloser Katzen weiter: Rund zwei Millionen von ihnen streifen durch Deutschlands Parks, Parkhäuser, Hinterhöfe und Gartenanlagen – dabei sind die domestizierten Tiere nicht für ein Leben in der Natur gerüstet. PETA ruft nun alle Halterinnen und Halter von im Herbst 2023 geborenen Katzen auf, die Tiere in den nächsten Wochen kastrieren zu lassen. Die sogenannten Herbstkatzen werden geschlechtsreif und können unkastriert weiter zur Überpopulation heimatloser Tiere beitragen. Gleichzeitig fordert die Tierrechtsorganisation erneut eine flächendeckende, deutschlandweite Kastrations- und Registrierungspflicht für alle Freigänger-Katzen, um das Leid und die Population der Tiere nachhaltig zu verringern.

„Junge Katzen und Kater mit Freigang sollten spätestens mit dem Erreichen der Geschlechtsreife kastriert werden. Nur so kann verhindert werden, dass die Katzen bereits schwanger sind und die Kater schon Nachwuchs gezeugt haben“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Haltende sogenannter Herbstkatzen sind also aufgerufen, die Tiere bis Mitte März kastrieren zu lassen, um ungewollten Nachwuchs und somit weiteres Tierleid zu verhindern.“

Bereits 2008 hat Paderborn als erste deutsche Stadt das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen eingeführt. Seither sind über 1000 Städte und Gemeinden diesem Beispiel gefolgt. Auch in etlichen Großstädten wie Köln, Bonn, Rostock und Braunschweig wurde mittlerweile eine sogenannte Kommunalverordnung zur Katzenkastration erlassen.

Die Verordnungen können auf ordnungsrechtlicher Ebene oder auf Basis des Tierschutzgesetzes beschlossen werden – seit Juli 2013 berechtigt § 13b des Tierschutzgesetzes einzelne Landesregierungen, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen, um freilebende Katzen besser zu schützen.

Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen, oftmals sind die Tiere bereits im Alter von vier oder fünf Monaten geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 370.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Heimatlose Katzen sind oftmals großem Leid ausgesetzt. Zumeist wird ihnen im Falle von Krankheiten oder Verletzungen keine tierärztliche Hilfe gewährt. Häufig sterben sie an eigentlich leicht zu behandelnden Erkrankungen. Viele Katzen leiden beispielsweise an Zahnproblemen, die dazu führen können, dass sie vor Schmerzen keine Nahrung mehr aufnehmen können und schlimmstenfalls qualvoll verhungern. Viele heimatlose Katzen sind außerdem von Entzündungen im Mund-Nasen-Bereich und Parasitenbefall betroffen.

Die Kastration ist für Katzen unbedenklich – auch die Bundestierärztekammer rät zur Kastration von Freigänger-Katzen. Die Operation schützt die weibliche Katze vor Tumoren an den Geschlechtsorganen, außerdem kann durch die Verhinderung des Geschlechtsakts die Übertragung von Krankheiten zwischen Katzen vermindert werden. Eine Kastration erhöht die Lebenserwartung von Katzen außerdem um mehrere Jahre.

PETAs Motto lautet:

Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

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