PETA zeigt „Königsfischer“ in Allkofen an: Wettfischen verstößt gegen das Tierschutzgesetz

PETA Logo

Laut einem Medienbericht veranstaltete der Fischerverein Allkofen-Mintraching e.V. im Sommer dieses Jahres ein „Königsfischen“. Hierbei sollten die Teilnehmenden möglichst schwere Fische fangen. Die Fänger der schwersten Fische erhielten den Titel „Fischerkönig“. Bei der Wettfischveranstaltung handelt es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. PETA hat daher am 9. Juli bei der Staatsanwaltschaft Regensburg gegen den Verein als Veranstalter sowie alle volljährigen Teilnehmenden Anzeige erstattet. Die Organisation fordert von der Landes- und Bundespolitik, Königsfischen und alle anderen Wettbewerbsfischereiveranstaltungen bereits im Vorfeld gesetzlich explizit zu verbieten.

„Ein Wettbewerb ist kein ‚vernünftiger Grund‘ für das Töten von Wirbeltieren und damit ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Wassertiere bei PETA. „Niemand würde ein Katzenwettschießen veranstalten, warum dann ein Fischwettangeln? Es ist ein Armutszeugnis, fühlende Lebewesen für Pokale und zur Unterhaltung zu töten.“

Mehrere Staatsanwaltschaften bestätigen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

PETA hat durch Strafanzeigen gegen Teilnehmende von Pokal-, Hege- und sonstigen Wettangelveranstaltungen wie dem Königsfischen bereits mehrfach Sanktionen erreicht. In einem Fall zum Angelsportverein Hockenheim 2020 stellte die Staatsanwaltschaft Mannheim das Verfahren zwar wegen geringer Schuld ein, merkte allerdings an, dass es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt: „Strafbar nach § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz. […] Angesichts des Lebensalters der Beschuldigten und ihres straffreien Vorlebens ist davon auszugehen, dass bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von der Begehung weiterer Straftaten abhalten wird“ (Az.: 622 Js 21593/20).

PETA verweist zudem auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaften Regensburg vom 21. März 2018 (Az. 103 Js 4867/18), Würzburg vom 13. Juli 2015 (Az.: 612 Js 12165/14), Münster vom 19. März 2014 (Az.: 540 Js 1433/13) und fünf weiterer Staatsanwaltschaften. Darin wird ausdrücklich festgestellt, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird. Die Verwertung von Fischen bei Wettangelveranstaltungen kommt nicht als „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes infrage. PETA sieht die besondere Verwerflichkeit der Handlungsweise dieser Angelnden darin begründet, dass sie wissen, dass solche Angelwettbewerbe strafbar und rechtswidrig sein können.

Fische sind sensibel, spüren Schmerz und sind hochintelligent

Fische sind neugierige, fühlende Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben, kommunizieren auf vielfältige Weise, schließen Freundschaften, beschützen ihren Nachwuchs, und spüren Schmerzen. [1] Internationale Studien bestätigen dies; auch das Friedrich-Loeffler-Institut kam zu dem Schluss, dass Fische schmerzfähig sind und als sensible Lebewesen geschützt werden sollten. [2] Studien zeigen zudem, dass die Tiere über bemerkenswerte kognitive Fähigkeiten verfügen: Putzerfische können ihr Gesicht auf Fotos und im Spiegel wiedererkennen [3] und Seebrassen Tauchende an der Farbe ihrer Ausrüstung voneinander unterscheiden. [4] Forschende der Universität Bonn fanden heraus, dass Fische addieren und subtrahieren können. [5] Eine Studie von Februar 2026 zeigt außerdem, dass Putzerfische nicht nur ihr Spiegelbild erkennen, sondern auch mit diesem interagieren, indem sie ein Stück Nahrung benutzen. Dieses Verhalten gilt als „Kontingenzprüfung“ und deutet auf hohe kognitive Fähigkeiten hin. Es wurde auch bei Delfinen beobachtet. [6]

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Balcombe, J. (2016): Was Fische wissen. Wie sie lieben, spielen, planen: unsere Verwandten unter Wasser. / What a Fish Knows: The Inner Lives of Our Underwater Cousins.
[2] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.
[3] Kohda, M.; Bshary, R.; Kubo, N.; Awata, S.; Sowersby, W.; Kawasaka, K.; Kobayashi, T.; Sogawa, S. (2023): Cleaner fish recognize self in a mirror via self-face recognition like humans. Proc Natl Acad Sci USA. 2023 Feb 14;120(7). doi: https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.2208420120. (27.04.2026).
[4] Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie (2025): „Fische können Menschen unterscheiden.“ Max-Planck-Gesellschaft, 19 Feb. 2025. Online abrufbar unter: https://www.mpg.de/24172666/0211-ornr-fische-unterscheiden-taucher-987453-x. (27.04.2026).
[5] Schluessel, V.; Kreuter, N.; Gosemann, I. M.; Schmidt, E. (2022): Cichlids and stingrays can add and subtract ‚one‘ in the number space from one to five. Scientific Reports. Online abrufbar unter: https://doi.org/10.1038/s41598-022-07552-2. (27.04.2026).
[6] Sogawa, S.; Kobayashi, T.; Bshary, R.; Sowersby, W.; Awata, S.; Kubo, N.; Nakai, Y.; Kohda, M. (2025): Rapid self-recognition ability in the cleaner fish. Scientific Reports, 15(1). https://doi.org/10.1038/s41598-025-25837-0. (27.04.2026).

Kontakt

Kontakt
Kopieren