PETA zeigt „Königsfischer“ in Schlitz an: Wettfischen verstößt gegen das Tierschutzgesetz

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Unehrenhafte Königswürde: Laut einem Medienbericht veranstaltete der „Schlitzer Sportfischerverein e.V.“ Anfang Juni ein „Königsangeln“ an allen Vereinsgewässern. Hierbei sollten die 17 Teilnehmenden möglichst schwere Fische fangen. Der Fänger des schwersten Fisches erhielt den Titel „Fischerkönig“ und wurde mit einer Königskette „geehrt“. Bei dieser Wettfischveranstaltung handelt es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. PETA hat daher am vergangenen Dienstag bei der Staatsanwaltschaft Gießen gegen den Vorstand, die Veranstaltenden sowie alle volljährigen Teilnehmenden Anzeige erstattet. Die Organisation fordert von der Landes- und Bundespolitik, Königsfischen und alle Wettbewerbsfischereiveranstaltungen künftig bereits im Vorfeld gesetzlich explizit zu verbieten.

„Ein Wettbewerb ist kein ‚vernünftiger Grund‘ für das Töten von Wirbeltieren und damit ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Wassertiere bei PETA. „Niemand würde ein Rehwettschießen veranstalten, warum dann ein Fischwettangeln? Fische spüren ebenfalls Angst und Schmerzen. Wir fordern die Justiz auf, das rechtswidrige Töten von Wirbeltieren zu Unterhaltungszwecken konsequenter zu sanktionieren.“

Staatsanwaltschaften bestätigen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

PETA hat durch Strafanzeigen gegen Teilnehmende von Pokal-, Hege- und sonstigen Wettangelveranstaltungen wie dem Königsfischen bereits mehrfach Sanktionen erreicht. In einem Fall zum Angelsportverein Hockenheim 2020 stellte die Staatsanwaltschaft Mannheim das Verfahren zwar wegen geringer Schuld ein, merkte allerdings an, dass es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt: „Strafbar nach § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz. […] Angesichts des Lebensalters der Beschuldigten und ihres straffreien Vorlebens ist davon auszugehen, dass bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von der Begehung weiterer Straftaten abhalten wird.“ (Az.: 622 Js 21593/20)

PETA verweist zudem auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaften Regensburg vom 21. März 2018 (Az. 103 Js 4867/18) und Würzburg vom 13. Juli 2015 (Az.: 612 Js 12165/14), Münster vom 19. März 2014 (Az.: 540 Js 1433/13) und fünf weiterer Staatsanwaltschaften. Darin wird ausdrücklich festgestellt, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird. Die Verwertung von Fischen bei Wettangelveranstaltungen kommt nicht als „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes infrage. PETA sieht die besondere Verwerflichkeit der Handlungsweise dieser Angelnden darin begründet, dass sie wissen, dass solche Angelwettbewerbe strafbar und rechtswidrig sein können.

Fische spüren Schmerz und brauchen unseren Schutz

Fische sind neugierige, fühlende Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben und kommunizieren mittels vielfältiger Laute, über Körpersprache und Gerüche. Sie schließen Freundschaften, lernen, geben ihr Wissen weiter und beschützen ihren Nachwuchs. [1] Internationale wissenschaftliche Studien bestätigen, dass Fische Schmerzen spüren. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, kommt in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten“. [2] Eine aktuelle Studie der Universität in Bonn zeigt, dass Fische addieren und subtrahieren können. [3] Die Autorin der Studie, Professorin Dr. Vera Schlüssel, schließt aus ihren Experimenten, dass Menschen andere Tierarten tendenziell unterschätzen – besonders diejenigen, die nicht zu den Säugetieren zählen. Insbesondere das Leid der Fische wird ihrer Meinung nach ignoriert, da sie nicht „niedlich“ sind und weder Fell noch Federn haben. [4]

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und bestimmte Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Quellen

[1] Balcombe, J. (2016): What a fish knows: The inner lives of our underwater cousins.
[2] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.
[3] V. Schluessel, N. Kreuter, I. M. Gosemann & E. Schmidt (2022): Cichlids and stingrays can add and subtract ‚one‘ in the number space from one to five; Scientific Reports, online abrufbar unter https://doi.org/10.1038/s41598-022-07552-2 (11.07.2023).
[4] Universität Bonn (2022): Study shows: Fish can calculate. Researchers at the University of Bonn publish an unexpected finding, online abrufbar unter https://www.uni-bonn.de/en/news/060-2022 (11.07.2023).

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