Rind stirbt bei Tiertransporterunfall bei Jarmen: PETA erstattet Strafanzeige gegen Verantwortliche und fordert Ende der kommerziellen Beförderung lebender Tiere

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Einem Medienbericht zufolge wurde am Mittwochmorgen, dem 5. Februar, bei einem Transport von 28 Rindern auf der B110 zwischen Anklam und Jarmen ein Tier getötet. Kurz vor der Autobahn-Anschlussstelle bei Jarmen verlor der Fahrer die Kontrolle über den Transporter. Der LKW kam nach rechts von der Straße ab und kippte auf die Beifahrerseite. Die Bergung der Tiere zog sich über mehrere Stunden hin. PETA hat am 11. Februar bei der Staatsanwaltschaft Stralsund gegen die Verantwortlichen Strafanzeige erstattet, unter anderem wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutztransportverordnung. Für Tiere sind die Transporte stets mit zahlreichen Risiken und Qualen verbunden: Sie leiden unter Hunger und Durst, sind erdrückender Enge und Temperaturschwankungen ausgesetzt. Auch das Verletzungsrisiko in den voll belegten Transportern ist enorm. Immer wieder ereignen sich so Unfälle, die für die Tiere extremes Leid bedeuten. Die Tierrechtsorganisation fordert ein ausnahmsloses Verbot von kommerziellen Tiertransporten.

 „Es gibt keine schonenden Tiertransporte in der Fleisch-, Milch- und Eierindustrie. Bei Unfällen sterben Rinder, Schweine, Hühner, Puten oder andere Tiere langsam und qualvoll. Körperteile werden eingequetscht oder brechen. Die Tiere geraten in Panik, erleiden Kreislaufzusammenbrüche oder Herzinfarkte“, so Julia Weibel, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „Wer Fleisch und andere Produkte tierischen Ursprungs isst, trägt Mitschuld – nur eine vegane Ernährung hilft den Tieren nachhaltig.“

PETA dankt den beteiligten Einsatzkräften sowie allen weiteren Menschen, die sich bei dem Unfall für die Rettung der Tiere eingesetzt haben.

Tiere auf vielen langen Routen nachweislich nur unzureichend versorgt

Rinder dürfen laut der Tierschutztransportverordnung bis zu acht Stunden am Stück befördert werden. Durch Ausnahmegenehmigungen sind die Transportzeiten oft sehr viel länger. Jede dieser Fahrten geht mit enormen Belastungen für die Tiere einher. Infolge der unzureichenden Versorgung sind sie gezwungen, auf den Transportern dicht an dicht in ihren eigenen Exkrementen auszuharren. Mitunter sind sie dabei extremer Hitze oder Kälte ausgesetzt. Oft sind die Transporter voll belegt, sodass nicht alle Tiere an die Tränken gelangen. Diese fassen bei enormer Hitze mitunter nicht genügend Wasser und sind lange vor der Ankunft leer – oder wurden nie befüllt. Auch Tierkinder, die noch auf Muttermilch angewiesen sind, müssen teils lange Fahrten ertragen

Das Leid der Kühe in der Ernährungsindustrie

Kühe sind soziale Lebewesen, die lebenslange Freundschaften schließen und eine enge Bindung zu ihrer Familie haben. Für Ernährungszwecke werden die Tiere anhand ihres Nutzens für den Menschen beurteilt und wie Produktionsgüter behandelt. Ihr meist kurzes Leben verbringen sie in der Regel in überfüllten Ställen ohne Freilauf. Jedes Jahr werden mehr als 3 Millionen Rinder in deutschen Schlachthäusern getötet – oftmals ohne wirksame Betäubung. [

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden: So werden beispielsweise Schweine, Rinder und Hühner gequält und getötet, Hunde und Katzen hingegen liebevoll umsorgt.

Quellen

[1] Deutscher Bundestag (2012): Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Undine Kurth (Quedlinburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Drucksache 17/9824. Online abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/100/1710021.pdf. (13.02.2025).

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