Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat gestern in einer Pressemitteilung die Einführung einer landesweiten Katzenschutzverordnung bekanntgegeben. Sie tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Für Katzen, die bereits als Freigänger gehalten wurden, gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten. Auf dieser Grundlage sollen Freigängerkatzen künftig kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Population von heimatlosen Tieren auf Dauer zu reduzieren und ihr Leid zu verhindern. Björn Thun, Fachreferent bei PETA, kommentiert:
„Mit der Einführung einer landesweiten Katzenschutzverordnung schenkt Schleswig-Holstein unzähligen Vierbeinern eine echte Chance auf ein besseres Leben und reduziert das alltägliche Leid von heimatlosen Katzen. Die Landesregierung zeigt, dass Tierleid nicht hingenommen werden muss, sondern durch entschlossenes politisches Handeln dagegen vorgegangen werden kann. Jetzt müssen die übrigen Bundesländer ohne entsprechende Verordnung zum Wohle der Tiere nachziehen – denn Katzen kennen keine Gemeindegrenzen und eine landesweite Lösung bleibt unerlässlich.“
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann. Ein Bild von Björn Thun senden wir auf Anfrage gerne zu.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
