Tauben durch fachwidrige Vergrämung gestorben: Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt nach PETA-Anzeige gegen Einkaufszentrum Milaneo

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Stuttgart, 7. Januar 2020 – Taubenleid durch umstrittene Klebepaste und falsch angebrachte Netze: Aufmerksame Bürger hatten PETA Fotos einer toten Taube in einem unsachgemäß gespannten Netz in der Parkgarage des Milaneo zukommen lassen. Bereits mehrfach wurde dort dokumentiert, dass durch tierschutzrechtlich bedenkliche Vergrämungsmaßnahmen Tauben zu Schaden kamen. Die Tierrechtsorganisation fordert ein sofortiges Ende der andauernden fachwidrigen Vergrämung in dem Stuttgarter Einkaufszentrum und erstattete im November 2019 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. PETA erhielt im Dezember die Bestätigung, dass ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet wurde (Aktenzeichen: 172 Js 119776/19).
 
„Die Verantwortlichen des Milaneo sind zur Rechenschaft zu ziehen. Es handelt sich um Wiederholungstaten – die fehlende Bereitschaft, tierschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, ist mehrfach dokumentiert worden“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA.
 
Hintergrundinformationen
Das PETA zugespielte Beweismaterial zeigt eine Taube, die sich in offensichtlich fachwidrig angebrachten Vergrämungsnetzen verfangen hatte und sich nicht mehr befreien konnte. Zum wiederholten Mal sind Tauben im Verantwortungsbereich des Einkaufszentrums zu Tode gekommen. „Dass die Beanzeigten mit einem völlig fehlenden Rechtsbewusstsein und lebensverachtend mit den Tauben umgehen, zeigt sich auch daran, dass sie nach wie vor an der Vergrämungspaste Nopaloma festhalten“, kritisiert Haferbeck. Taubenvergrämungspasten sind mit großem Tierleid verbunden: Insekten und kleinere Vögel bleiben ganz stecken, größere Vögel reißen sich Teile des Gefieders aus oder verreiben den Kleber beim Putzen im Gefieder und sterben, da sie dadurch flug- oder gar gänzlich bewegungsunfähig werden. Das Milaneo ist seit Jahren trotz regelmäßiger offensichtlicher Fehlschritte nicht bereit, tierschutzrechtliche Bedingungen einzuhalten.
 
PETA weist darauf hin, dass aus gesundheitlicher Sicht keine Notwendigkeit besteht, „Stadttauben“ zu vertreiben. Für den Menschen sind die meisten Erreger der Tiere unbedenklich; sie sind in der Regel vogel- oder taubenspezifisch und stellen daher kein gesundheitliches Risiko für den Menschen dar. [1] „Die Vergrämung ist nicht nur tierrechtlich fragwürdig, sondern auch sinnlos, wenn Tauben im Gegenzug keine alternativen Brut- oder Niststätten angeboten werden, da sie standorttreu sind“, erklärt Haferbeck. Anstelle weiterer Vergrämungsmaßnahmen wäre es zielführender, ausreichend große, betreute Taubenschläge nach dem Augsburger Modell einzurichten und die Tiere artgerecht zu füttern, da Tauben sich gerne an solche Orte binden. [2]
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
[1] http://www.erna-graff-stiftung.de/wp-content/uploads/2017/08/Gefährdungseinstufung-der-Stadttauben.pdf.
[2] http://www.institut-für-die-stadttauben.de/gesamtloesung/augsburger-modell.html.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Stadttauben
PETA50plus.de/Stadttauben-brauchen-unsere-Hilfe
 
Pressekontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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