Termineinladung: PETA Streetteam protestiert am Bundesaktionstag gegen Anbindehaltung in Karlsruhe

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#Lasst die Kuh los: Am Samstag ist der bundesweite Aktionstag gegen Anbindehaltung und ähnliche Qualhaltungssysteme. Das PETA Streetteam Karlsruhe macht an diesem Tag ab 14:30 Uhr an der Kaiserstraße 147 darauf aufmerksam, welches Leid Kühe und Bullen in der Anbindehaltung täglich durchleben. In Deutschland werden etwa eine Million Rinder ganzjährig oder bis zu neun Monate am Hals fixiert im Stall gehalten – auch in Biobetrieben. [1] Nicht selten verursachen die Ketten schmerzhafte Verletzungen und Quetschungen am Hals. Zudem können sich Tiere auf ihrem Platz nicht einmal umdrehen. Die Protestierenden tragen Kuh- und Cem Özdemir-Kostüme, sammeln Unterschriften, verteilen Flyer und halten Plakate wie: „Anbindehaltung gleich legalisierte Tierquälerei!“.

„Die Anbindehaltung – egal ob ganzjährig oder zeitweise – ist eindeutig tierschutzwidrig. Sie verursacht den Kühen und Bullen nachweislich lang anhaltende Schmerzen, Verletzungen und psychisches Leid“, so Pascal Engelhardt, Streetteam-Leitung. „Wir fordern die Bundesregierung daher auf, diese Qualhaltung mit der anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes zu beenden. Mit Ausstiegshilfen können Landwirte gleichzeitig dabei unterstützt werden, den tierfeindlichen Systemen den Rücken zu kehren und auf vegane ökologische Landwirtschaft umzusteigen.“

Mit dem bundesweiten Aktionstag „#LasstDieKuhLos – Anbindehaltung und andere Qualhaltungen abschaffen!“ setzen sich verschiedene Vereine, darunter PETA, um den 23. September dafür ein, dass jede Form der Anbindehaltung mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes grundsätzlich untersagt wird. Der Regierungsentwurf zum neuen Tierschutzgesetz wird voraussichtlich in den nächsten Wochen verabschiedet.

Keine Möglichkeit sich zu bewegen oder mit Artgenossen sozial zu interagieren

In Anbindehaltung werden Rindern die meiste Zeit ihres Lebens daran gehindert, ihre arteigenen Verhaltensweisen auszuleben. Durch das dauerhafte Stehen und Liegen auf dem harten Untergrund entzünden sich Gelenke und Klauen. Hinzu kommt, dass die Altbauten der Betriebe auf die mittlerweile durch die Zucht viel massigeren Rinder längst nicht mehr angepasst sind. In vielen Fällen müssen sie deswegen auf Kot-Gitterrosten liegen. Vor allem für Kühe ist das aufgrund ihrer unnatürlich groß gezüchteten Euter unsagbar schmerzhaft. Laut Bundesregierung führt die dauerhafte oder zeitweise Anbindehaltung „zu erheblichen Beeinträchtigungen in allen Funktionskreisen des arteigenen Verhaltens“. [2]

Bundestierärztekammer fordert seit Jahren ein Ende der Anbindehaltung

PETA weist darauf hin, dass die Bundestierärztekammer bereits 2015 einen kompletten Ausstieg aus der Haltungsform forderte. Am 3. Februar 2022 urteilte das Verwaltungsgericht Münster, dass ein Landwirt Rindern grundsätzlich mindestens zwei Stunden freien Auslauf pro Tag gewähren muss [3]. Auch aus anderen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen geht hervor, dass die dauernde Anbindehaltung als nicht verhaltensgerecht anzusehen ist. [4] PETA mahnt, dass das Leid der in landwirtschaftlicher Tierhaltung ausgebeuteten Rinder systembedingt ist. Auch in Einrichtungen wie „Laufställen“ werden die natürlichen Bedürfnisse der Tiere nicht erfüllt. Daher wendet sich die Tierrechtsorganisation neben der Politik auch an Verbraucher – mit dem Appell, beim Einkauf zu veganen Produkten zu greifen.

PETAs Motto lautet in Teilen:

Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Details zur Aktion:

Datum: Samstag, 23. September 2023
Uhrzeit: 14:30-16:30 Uhr
Ort: An der Kaiserstraße 147, 76133 Karlsruhe
Ansprechperson vor Ort: Pascal Engelhardt (den telefonischen Kontakt stellen wir auf Anfrage gerne her)

Quellen

[1] Destatis Statistisches Bundesamt: Tierhaltung: Dominierende Haltungsformen gewinnen weiter an Bedeutung (2021). Online abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/08/PD21_N051_41.html (04.09.2023)
[2] Antwort der Bundesregierung. Kleine Anfrage, Drucksache 20/926 vom 11.03.22. Online abrufbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000926.pdf. (04.09.2023)
[3] VG Münster Urt. V. 3.2.2022 – 4 K 2151/19, BeckRS 2022, 1113, beck-online.
[4] Nds OVG, Beschluss vom 29.7.2019 – 11 ME 218/19 – DÖV 2019, S. 888, beck-online; VG Münster, Beschl. V. 20. 12. 2019 – 11 L 843/19, Rdnr. 15 ff., juris; VG Oldenburg, Beschl. V. 19.9.2019 – 7 B 2440/19, Rdnr. 12 ff., juris.

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