Tierleid von heimatlosen Katzen beenden: Gemeinderat und Verwaltung lehnen Erlass einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ab

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Einem Medienbericht zufolge stimmten der Bad Wurzacher Gemeinderat und die Verwaltung Ende November gegen den Erlass einer Katzenschutzverordnung. Als Grund der nahezu einstimmigen Ablehnung geben die Verantwortlichen an, dass nicht genug leidende Katzen festgestellt wurden. Der Anteil der freilebenden Katzen läge in der Kurstadt mit geschätzten 424 Tieren weit unter dem Bundesdurchschnitt. Stattdessen sollen in den kommenden zwei Jahren insgesamt 3000 Euro für Kastrationen an den Tierschutzverein und das Tierschutzteam der Stadt bereitgestellt werden. Beide hatten die Katzenschutzverordnung beantragt, um die unkontrollierte Vermehrung und damit das Leid der Katzen einzudämmen. Das Gesetz sieht vor, dass freilaufende Katzen registriert, gekennzeichnet und kastriert werden müssen. Aufgrund der Ablehnung hat PETA die Stadt am 8. Dezember in einem Schreiben aufgefordert, umgehend ihrer Verantwortung für heimatlose Katzen nachzukommen und den Beschluss der Katzenschutzverordnung zu billigen.

„Etwa zwei Millionen heimatlose Katzen führen ein trauriges Leben auf deutschen Straßen. Katzen sind domestizierte Tiere, die ohne menschliche Fürsorge aufgrund von Krankheiten oder Unfällen häufig frühzeitig und qualvoll sterben“, so Annika Lewald, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Mit der Katzenschutzverordnung könnte Bad Wurzach den Katzen systematisch und langfristig helfen. Die Landesregierung sollte zudem dem Beispiel von Niedersachsen folgen und eine landesweite Katzenschutzverordnung beschließen.“

Hintergrundinformationen

Die Kastrationspflicht kann seit 2013 aus Tierschutzgesichtsgründen erlassen werden. Die Landesregierungen sind ermächtigt, Maßnahmen zur wichtigen Populationskontrolle freilebender Katzen zu treffen und Gebiete mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen festzulegen, um die hohe Zahl heimatloser Katzen zu verringern. Zudem dürfen sie diese Ermächtigung auf andere Behörden übertragen, auch an die Kommunen. In Bayern existiert bereits eine solche Ermächtigung. Mittlerweile haben sich in Deutschland bereits über 1.100 Städte und Gemeinden für die Kastrationspflicht entschieden. Eine Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen würde das Leid unzähliger verwilderter Katzen verhindern. Zudem sinkt durch den Eingriff das Krebsrisiko und die Lebenserwartung der Tiere steigt: Bei Katzendamen erhöht sie sich um bis zu vier und bei Katern sogar um bis zu fünf Jahre. Wer eine Katze als tierischen Mitbewohner hat oder heimatlose Katzen versorgt, sollte diese zu ihrem Wohl unbedingt kastrieren lassen. Heimatlose Katzengruppen können dem örtlichen Tierheim oder Katzenschutzverein gemeldet werden.

PETAs Motto lautet in Teilen:

Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

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