Tierleid von heimatlosen Katzen beenden: PETA fordert Oberbürgermeister Maier zur Einführung einer Kastrationspflicht von Freigängerkatzen auf

PETA Logo

Einem Medienbericht zufolge gibt es im Landkreis Göppingen so viele heimatlose Katzen, dass die Tierheime die Tiere kaum mehr versorgen und vermitteln können. Um die unkontrollierte Vermehrung und damit das Leid der Katzen einzudämmen, hat die Gemeinde Gammelshausen bereits eine bestehende Katzenschutzverordnung. Die Gemeinde Schlierbach zieht im kommenden Jahr 2024 nach. Das Gesetz sieht vor, dass freilaufende Katzen registriert, gekennzeichnet und kastriert werden müssen. Die Kreisstadt Göppingen ist dem Beispiel der kleineren Gemeinden bisher nicht gefolgt. PETA hat die Stadt daher am 16. Oktober in einem Schreiben aufgefordert, mit einem Beschluss der Katzenschutzverordnung umgehend ihrer Verantwortung für heimatlose Katzen nachzukommen. Die Tierrechtsorganisation appelliert zudem an Oberbürgermeister Alexander Maier, die lokalen Tierschutzvereine und Tierheime ausreichend zu unterstützen und umfangreiche Kastrationsaktionen zu ermöglichen.

„Etwa zwei Millionen heimatlose Katzen führen ein trauriges Leben auf deutschen Straßen. Katzen sind domestizierte Tiere, die ohne menschliche Fürsorge aufgrund von Krankheiten oder Unfällen häufig frühzeitig und qualvoll sterben“, so Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Mit der Katzenschutzverordnung kann die Stadt Göppingen den Katzen systematisch und langfristig helfen. Die Landesregierung sollte zudem dem Beispiel von Niedersachsen folgen und eine landweite Katzenschutzverordnung beschließen.“

Die Kastrationspflicht kann seit 2013 aus Tierschutzgesichtsgründen erlassen werden. Die Landesregierungen sind ermächtigt, Maßnahmen zur wichtigen Populationskontrolle frei lebender Katzen zu treffen und Gebiete mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen festzulegen, um die hohe Zahl heimatloser Katzen zu verringern. Zudem dürfen sie diese Ermächtigung auf andere Behörden übertragen, auch an die Kommunen. In Bayern existiert bereits eine solche Ermächtigung.

Mittlerweile haben sich in Deutschland bereits über 1.100 Städte und Gemeinden für die Kastrationspflicht entschieden. Eine Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen würde das Leid unzähliger verwilderter Katzen verhindern. Zudem sinkt durch den Eingriff das Krebsrisiko und die Lebenserwartung der Tiere steigt: Bei Katzendamen erhöht sie sich um bis zu vier und bei Katern sogar um bis zu fünf Jahre. Wer eine Katze als tierischen Mitbewohner hat oder heimatlose Katzen versorgt, sollte diese zu ihrem Wohl unbedingt kastrieren lassen. Heimatlose Katzengruppen können dem örtlichen Tierheim oder Katzenschutzverein gemeldet werden.

PETAs Motto lautet in Teilen:

Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Kontakt

Kontakt
Kopieren