Die Tierrechtsorganisation PETA hat am Mittwoch über ihr Kontaktformular Tierquälerei-melden Videomaterial von schwerer, wiederholter Tiermisshandlung erhalten, die offenbar in der Münchner Hundepension „Isarpfoten“ aufgenommen wurden. In den zahlreichen Videos ist zu sehen, wie ein Mann nach Hunden tritt, die Tiere gewaltvoll durch den Raum wirft, einen Vierbeiner an den Ohren hinter sich herzieht und sich mit seinem ganzen Körpergewicht auf den Hund setzt. Die gefilmten Hunde schreien dabei vor Schmerzen auf, sind erkennbar verängstigt und versuchen, dem Mann auszuweichen. Auf ihrer Internetseite wirbt die Hundepension mit Fachkompetenz, mehrjähriger Erfahrung und Leidenschaft. PETA konfrontierte umgehend die Leitung der Hundepension mit den Vorwürfen. Diese antwortete nun, dass die sachkundigen Hundetrainer und Tierpfleger ihr Bestes leisten würden, um den Hunden einen guten Aufenthalt zu ermöglichen. PETA hat gegen den mutmaßlichen Täter bei der Staatsanwaltschaft München I Strafanzeige erstattet. Die Tierrechtsorganisation fordert zusätzlich das Veterinäramt München auf, die Hundepension „Isarpfoten“ mit sofortiger Wirkung zu schließen und gegen die Verantwortlichen ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot auszusprechen.
„Die Zustände in der Hundepension ‚Isarpfoten‘ sind zutiefst erschreckend. Für die Hunde stellt der gewalttätige Mann nicht nur körperlich eine Gefahr dar, sie erleiden durch solche Erfahrungen auch schwere psychische Traumata“, so Lisa Bechtloff, Fachreferentin für Whistleblower-Fälle bei PETA. „‚Isarpfoten‘ missbraucht das Vertrauen von Halterinnen und Haltern, die ihre tierischen Mitbewohner in vermeintlich kompetente Hände geben. Um weitere Misshandlung zu verhindern, muss die Hundepension sofort schließen und gegen die gefilmte Person ein Tierhalte- und Betreuungsverbot verhängt werden.“
Auf ihrer Internetseite fordert die Tierschutzorganisation alle tierlieben Menschen auf, sich mit diesem Anliegen ebenfalls an das Veterinäramt zu wenden.
Hintergrundinformationen
Tierquälerei ist eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Fachleute aus Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren unser aller Aufmerksamkeit verlangen. Dem Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes zufolge hätten geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter vorher bereits Tiere gequält [1].
Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient [2].
PETAs Motto lautet:
Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
Dieser und ein weiter Screenshot aus den Videos können hier heruntergeladen und für Berichterstattung verwendet werden.