Tübingen: Unbekannte quälen und zerstückeln wiederholt Blindschleichen – PETA erstattet Strafanzeige und bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise

tote und zerstückelte Blindschleiche

Hinweise gesucht: Einer Whistleblower-Meldung zufolge haben Unbekannte in Tübingen offenbar mindestens zwölf Blindschleichen getötet. Demnach wurden seit Mai 2022 im Stadtgebiet immer wieder durch Schnittwunden verletzte und teilweise zerstückelte Körper entdeckt. Die ersten Funde gab es im Waldgebiet südlich der Tübinger Stadtteile Weilheim bis Bühl. Zuletzt hatten die Zeugen am 10. September 2023 fünf verstümmelte, tote Blindschleichen entdeckt, drei davon zwischen Kressbach und Weilheim an der Schelmenklinge und die anderen zwei am Bläsikelterweg. Fotos dieser letzten Funde waren der Meldung beigelegt. PETA hat Ende vergangener Woche bei der Staatsanwaltschaft Tübingen Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.

PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Wir haben es in diesem Fall offenbar mit besonders grausamen Tätern zu tun, die Freude am Leid fühlender Lebewesen haben,“ so Lisa Bechtloff, Fachreferentin bei PETA. „Auf den Bildern von den Tierkörpern sind zahlreiche Schnittverletzungen zu erkennen, die Blindschleichen haben vermutlich massiv gelitten. Bevor weitere Tiere oder auch Menschen verletzt werden, müssen die Täter schnellstmöglich gefunden werden. Wer Tiere quält, schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten an Menschen zurück.“

In Deutschland sind Blindschleichen besonders geschützt. Die ungiftigen Echsen zu töten ist auch ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und kann mit einer Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient. PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen.

Das Motto der Tierrechtsorganisation lautet:

Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

zerstückelte Blindschleiche auf Asphalt
Seit Mai 2022 wurden in Tübingen immer wieder Blindschleichen mit schweren Schnittverletzungen und teilweise zerstückelten Körpern gefunden / © PETA Deutschland e.V.

Di­­eses Foto steht hier zum Download zur Verfügung und kann für die Berichterstattung verwendet werden.

Quellen

[1] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf.

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