Urteil des EU-Gerichtshofs hebelt Tierversuchsverbot für Kosmetika aus

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Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden: Die Symrise AG ist verpflichtet, künftig Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe durchzuführen! Der deutsche Hersteller von Kosmetikinhaltsstoffen hatte Berufung gegen eine Entscheidung eingelegt, die das Unternehmen dazu zwingt, Inhaltsstoffe für Kosmetika an Tausenden von Tieren testen zu müssen. Nun hat der EU-Gerichtshof sein Urteil gegen die Symrise AG gefällt und empfindungsfähige Lebewesen damit zu Leid und Tod verdammt. Mit diesem vernichtenden Urteil wird das einst wegweisende EU-Verbot von Tierversuchen für Kosmetika vollständig untergraben und das Rechtssystem der Europäischen Union verhöhnt.

„Wir sind fassungslos, dass das Gericht mit einem Schlag Tausende Kaninchen, Ratten und Fische zum sicheren Tod im Labor verurteilt hat – obwohl diese Tests nicht notwendig sind“, so Sabrina Engel, Biotechnologin und Fachreferentin bei PETA Deutschland. „Weiterhin werden zahllose Individuen in Kosmetik-Tests leiden und weiterhin wird der Bevölkerung weisgemacht, solche Quälereien würden für Kosmetika längst verboten sein. Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich für die korrekte Umsetzung der Europäischen Gesetzgebung zu Kosmetika eingesetzt haben – für eine moderne Gesetzgebung, die sicherstellen soll, dass nur überlegene tierversuchsfreie Methoden für Sicherheitstests verwendet werden.“

EU-Kosmetikverordnung bislang ausgehebelt

Gemäß der EU-Kosmetikverordnung sind Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe sowie die Vermarktung von Kosmetika, deren Inhaltsstoffe außerhalb der EU an Tieren getestet wurden, in der Europäischen Union seit 2013 gesetzlich untersagt. Allerdings gaben die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die Europäische Kommission bereits 2014 bekannt, dass Tierversuche im Rahmen der separaten EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) weiterhin durchgeführt werden könnten.

Kosmetikhersteller wehrt sich gegen Tierversuchspflicht

Die Symrise AG, ein deutscher Hersteller von kosmetischen Inhaltsstoffen, erhob 2018 vor der Widerspruchskammer der ECHA Einspruch gegen die Auflage der ECHA, Versuche an Tausenden von Tieren durchführen zu müssen. Auch das internationale PETA-Wissenschaftskonsortium (PETA Science Consortium International e.V.) schaltete sich ein und wurde bei der Anhörung als offizieller Streithelfer zugelassen. Obwohl der Einspruch von der Widerspruchskammer zunächst abgelehnt wurde, legte die Symrise AG mit Unterstützung des PETA-Wissenschaftskonsortiums beim Europäischen Gerichtshof Berufung ein.

Bei den betreffenden Inhaltsstoffen handelt es sich um Homosalat und 2-Ethylhexylsalicylat – zwei Substanzen, die seit vielen Jahren in Sonnencremes und anderen Kosmetika als UV-Filter enthalten sind und UVB-Strahlen absorbieren.

PETA wird sich auch künftig für den Schutz von Tieren einsetzen und alles daran setzen, dass die Menschen in der EU ihr Recht auf tierversuchsfreie kosmetische Produkte wahrnehmen können. Wir werden unsere Bemühungen fortsetzen, auch wenn sich die ECHA und der Europäische Gerichtshof den Werten der heutigen Zeit offenbar verweigern.

Wer beim Kauf von Kosmetik, Pflegeprodukten, Haushaltsmitteln und anderen Erzeugnissen aktiv dazu beitragen möchte, Tiere vor grausamen Experimenten zu bewahren, der findet auf der Website PETA Approved.de eine praktische Übersicht mit mehr als 1.000 Marken, die garantiert keine Tierversuche durchführen, finanzieren oder anderweitig zulassen.

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

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