Verhaltensgestörter Fuchs im Gehege am Wildpark Frankenberg: PETA fordert Ende des Missbrauchs in Schliefenanlage

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Aktuelle Videoaufnahmen aus dem Fuchsgehege am Wildpark Frankenberg zeigen, wie ein Fuchs wiederholt über längere Zeit nervös und verängstigt am Käfigrand auf- und abläuft. Besucher des Tierparks bemerkten die Verhaltensauffälligkeiten des Tieres und wandten sich an PETA. Die Tierrechtsorganisation befürchtet, dass die beiden in dem Gehege gehaltenen Füchse in einer sogenannten Schliefenanlage zum Training von „Jagdhunden“ für die Baujagd missbraucht werden. Angesichts wachsender Kritik an Schliefenanlagen haben Behörden in anderen Bundesländern bereits reagiert und Tiere mit Verhaltensauffälligkeiten beschlagnahmt. Anfang Mai hat PETA das Kreisveterinäramt Waldeck-Frankenberg dazu aufgefordert, den Einsatz der Füchse für jagdliche Zwecke sowie den Betrieb der Schliefenanlage durch den Deutschen Jagdterrier-Club zu untersagen.

„Der Fuchs am Wildpark Frankenberg leidet augenscheinlich unter Verhaltensstörungen, die mit dem Missbrauch in der Schliefenanlage in Zusammenhang stehen könnten. Nervöses Verhalten und stereotype Bewegungsabläufe sind bereits bei mehreren Füchsen in Schliefenanlagen beobachtet worden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Das ‚Training’ von Jagdhunden an lebenden Tieren ist ebenso wie die Baujagd eine grausame und längst überholte Praxis, die noch immer angewendet wird. Sowohl das Veterinäramt als auch die hessische Landesregierung sind zum Handeln aufgefordert.“

So grausam sind Schliefenanlagen

In Deutschland existieren noch immer rund 100 Schliefenanlagen, in denen Hunde für die Baujagd abgerichtet werden. Mindestens fünf dieser Einrichtungen gibt es in Hessen. Die Schliefenanlage Frankenberg war nach Kritik bereits 2011 Thema einer Kleinen Anfrage der Partei Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag (DS 18/3185). PETA wandte sich im August 2024 an den hessischen Landwirtschaftsminister Ingmar Jung und forderte die Schließung aller Anlagen in dem Bundesland. Anlass war ein von der Tierrechtsorganisation veröffentlichtes Video aus einer Schliefenanlage in Lemgo. Es zeigt, wie eine darin eingesperrte Füchsin immer wieder panisch und unter Todesangst zusammenzuckt. Im Januar 2026 beschlagnahmte das Veterinäramt Lippe zwei Füchse aus der Anlage. In der Regel werden die „Jagdhunde“ mehrmals pro Woche in die künstlichen Tunnel geschickt und darauf trainiert, den Fuchs herauszuhetzen.

Kritik an Schliefenanlagen wächst

Durch Dutzende PETA-Strafanzeigen kontrollierten Veterinärbehörden in den vergangenen Jahren erstmals viele dieser Anlagen. Die vorgefundenen Zustände waren teils so schlecht, dass Füchse gerettet, Anlagen geschlossen oder zumindest Auflagen erteilt wurden. Daraufhin erstellte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 2022 für die bayerischen Veterinärämter „Tierschutzmindestanforderungen für das Betreiben von Schliefanlagen“. [1] Autorinnen der vorgenannten Mindestanforderungen sprachen sich in einem Fachartikel im Magazin der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. für ein Ende von Schliefenanlagen und der Baujagd aus. [2] In der renommierten juristischen Fachpublikation „Agrar- und Umweltrecht“ erschien 2023 ein Beitrag, in dem der Autor die Strafbarkeit der Betreiber herausarbeitet. [3]

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (2022): Tierschutzmindestanforderungen für das Betreiben von Schliefanlagen.

[2] Dr. Moritz, Johanna; Dr. Schneider, Barbara (2023): Tierschutzaspekte im Zusammenhang mit der Ausbildung von Jagdhunden in Schliefenanlagen. In: TVT Nachrichten. Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. Ausgabe 2/2023.

[3] Wüstenberg, Dirk (2023): Strafbarkeit des Schliefenanlagenbetreibers. In: Agrar- und Umweltrecht. Ausgabe Nr. 12, Dezember 2023.

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