Video: Fuchsquälerei in Schliefenanlage – PETA fordert Landesregierung in Hessen auf, Folterstätten zu verbieten

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Noch rund 100 Schliefenanlagen existieren in Deutschland, darunter einige in Hessen. Dort werden Füchse unter mangelhaften Bedingungen in winzigen Gehegen gehalten. Mehrmals pro Woche missbraucht man dort die Tiere in unterirdischen Gangsystemen dazu, um „Jagdhunde“ für die Baujagd auf Füchse und Dachse zu trainieren. Meist liegen diese Anlagen versteckt in unzugänglichen Waldgebieten. PETA hat heute ein Video aus dem Inneren einer Schliefenanlage in Lemgo (Nordrhein-Westfalen) veröffentlicht. Die Aufnahmen aus dem Jahr 2018 wurden der Tierrechtsorganisation vor kurzem zugesandt und zeigen erstmals, wie eine Füchsin in einer solchen Anlage immer wieder panisch und unter Todesangst zusammenzuckt. So ergeht es schätzungsweise 150 bis 200 Füchsen in Deutschland, die mehrmals pro Woche auf ähnliche Weise missbraucht werden. Die Tierrechtsorganisation hat in der vergangenen Woche den hessischen Staatsminister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Ingmar Jung sowie 12 weitere Landesregierungen aufgefordert, den Betrieb von Schliefenanlagen durch eine Änderung des Landesjagdgesetzes zu untersagen.

„Schliefenanlagen sind wahre Folterstätten für Füchse. Die ständige Todesangst in den unterirdischen Gangsystemen und die mangelhaften Haltungsbedingungen treiben viele Tiere regelrecht in den Wahnsinn“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Solche tierquälerischen Einrichtungen haben keinen Platz in einer modernen Gesellschaft und müssen durch die Landesregierung verboten werden.“

So grausam sind Schliefenanlagen

Eine Schliefenanlage besteht aus einem künstlichen Tunnelsystem, das einen Fuchsbau nachbilden soll. Um die „Jagdhunde“ auf die überaus grausame Baujagd vorzubereiten, werden sie immer wieder in die künstlichen Tunnel geschickt und auf den darin eingesperrten Fuchs gehetzt, der dabei unter Todesangst leidet. Die Tiere sind letztlich nur durch ein Gitter oder einen Schieber voneinander getrennt. Allerdings weiß der Fuchs nicht, dass der Hund ihn nicht jeden Moment doch erreichen kann. Auch die Haltungsbedingungen in den Käfiggehegen bedeuten für die Füchse großes Leid. Wiederholt wurde stereotypes Verhalten wie Auf-und-ab-Laufen am Käfigrand beobachtet. Für die Füchse – viele von ihnen Wildfänge – bedeuten die lebenslange Gefangenschaft in winzigen Käfigen und die ständige Anwesenheit von Hunden und Menschen unglaublichen Stress. Die Anlagen werden meist von jagdnahen Hundezucht-Vereinen wie dem Deutschen Teckelklub oder dem Deutschen Foxterrier-Verband betrieben.

Kritik an Schliefenanlagen wächst

Grundsätzlich ist der Betrieb einer Schliefenanlage nicht verboten. Durch Dutzende PETA-Strafanzeigen wurden in den vergangenen drei Jahren jedoch viele dieser Anlagen zum ersten Mal von Veterinärbehörden kontrolliert. Die vorgefundenen Zustände waren teils so schlecht, dass Füchse gerettet, Anlagen geschlossen oder zumindest Auflagen erteilt wurden. Beispielsweise wurde 2022 eine Füchsin aus der Schliefenanlage Kasendorf (Bayern) in eine Auffangstation überführt. Das Amtsgericht stellte einen Strafbefehl gegen den „Schliefenwart“ aus. Eine Schliefenanlage in Pörnbach (Bayern) wurde zudem geschlossen. In der Folge erstellte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 2022 für die bayerischen Veterinärämter „Tierschutzmindestanforderungen für das Betreiben von Schliefanlagen“ [1], die etwas höhere Standards vorgeben. Autorinnen der vorgenannten Mindestanforderungen sprachen sich in dem Magazin der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. in einem Fachartikel für ein Ende von Schliefenanlagen und der Baujagd aus [2]. In der renommierten juristischen Fachpublikation „Agrar- und Umweltrecht“ erschien im Dezember 2023 ein Beitrag, in dem der Autor die Strafbarkeit von Schliefenanlagenbetreibern herausarbeitete [3].

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Quellen

[1] Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (2022): Tierschutzmindestanforderungen für das Betreiben von Schliefanlagen.
[2] Dr. Moritz, Johanna; Dr. Schneider, Barbara (2023): Tierschutzaspekte im Zusammenhang mit der Ausbildung von Jagdhunden in Schliefenanlagen. In: TVT Nachrichten. Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. Ausgabe 2/2023.
[3] Wüstenberg, Dirk (2023): Strafbarkeit des Schliefenanlagenbetreibers. In: Agrar- und Umweltrecht. Ausgabe Nr. 12, Dezember 2023.

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