Gefahr für Tier und Mensch: Einem Medienbericht zufolge ist am Montagmittag eine Pferdekutsche auf einem Waldweg in Neuhausen im Erzgebirge umgekippt. Auf der winterglatten Fahrbahn kam die Kutsche bergab ins Rutschen und landete auf der Seite. Dabei wurden vier Menschen verletzt. PETA appellierte angesichts dieses Vorfalls heute erneut an Landrat Dirk Neubauer, ein Verbot von Pferdekutschen im Landkreis Mittelsachsen einzuführen. Die Tierrechtsorganisation warnt seit vielen Jahren vor den Risiken bei der Nutzung von Pferden vor Kutschen. Im August 2023 wurden bei zwei schweren Kutschunfällen im Landkreis Mittelsachsen mehrere Personen verletzt und ein Pferd getötet. Schon damals warnte PETA vor den Gefahren für Mensch und Tier bei Kutschfahrten und bat den zuständigen Landrat um ein entsprechendes Verbot.
„Immer mehr Kutschunfälle im Landkreis Mittelsachsen müssen endlich zu der Einsicht führen, dass der Einsatz von Pferdekutschen für Mensch und Tier lebensgefährlich ist“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Pferde sind Fluchttiere – daher ist es generell fahrlässig, sie vor Kutschen einzusetzen. Da die Gefährte weder über sichere Bremssysteme, Airbags noch eine Knautschzone verfügen, sind schwere Unfälle mit Kutschen vorprogrammiert. Nur ein Verbot kann dies verhindern.“
30 Unfälle bei Kutschfahrten im Jahr 2023
Jährlich ereignen sich Dutzende Unfälle mit von Pferden gezogenen Kutschen. 2023 wurden bei insgesamt 30 Kutschunfällen in Deutschland drei Menschen getötet und mindestens 45 wurden verletzt, viele von ihnen schwer. Darüber hinaus starben 2023 auch zwei Pferde, mindestens drei weitere verletzten sich. Die mit Abstand häufigste Unfallursache war ein Erschrecken eines oder mehrerer Pferde. 2022 gab es mindestens 46 Kutschunfälle.
Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass die häufig schweren Verläufe der Unfälle vor allem auf fehlende Sicherungsvorrichtungen wie Gurte und Airbags sowie mangelhafte Beleuchtung und unzureichende Bremssysteme zurückzuführen sind. Rothenburg ob der Tauber beschloss 2010 nach einem schweren Pferdekutschenunfall ein Kutschverbot im Innenstadtbereich, das der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte.
Tiergerechte Lebensweise wird Pferden vor Kutschen verwehrt
PETA setzt sich für ein Verbot von Pferdekutschen ein. Die sensiblen und sozialen Lauftiere möchten in einer Herde leben. Sie benötigen gute Nahrung und stets frisches Wasser, Pflege und falls notwendig medizinische Versorgung. Selbstverständlich sollten zudem natürliches Sonnenlicht und frische Luft zur Verfügung stehen. Wenn diese essenziellen Haltungsvoraussetzungen nicht oder nur unzureichend gegeben sind, bedeutet das für die Tiere ein leidvolles Leben und führt auf Dauer zu seelischen und körperlichen Beeinträchtigungen. Ein Pferd in guter Haltung kann 35 Lebensjahre und mehr erreichen.
PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
Symbolbild: Pferdekutschenunfälle fordern immer wieder Opfer bei Mensch und Tier. / © 112-magazin.de
Das druckfähige Motiv steht hier zum Download zur Verfügung.
PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.