Weil am Rhein: Katze in illegaler Schlagfalle schwer verletzt – PETA bietet 1.000 Euro Belohnung für Hinweise

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Tierrechtsorganisation fordert bundesweites Verkaufsverbot von Schlagfallen

Tätersuche: Einer Polizeimeldung zufolge ist eine Katze in eine illegal aufgestellte Schlagfalle – ein sogenanntes Tellereisen – im Bereich der Isteiner Straße in Weil am Rhein geraten. Der Halter entdeckte das schwer verletzte Tier am Sonntag, dem 24. September. Die linke Pfote der Katze hing in der Falle fest. Sie wurde zu einem Tierarzt gebracht.

PETA setzt Belohnung aus und fordert Verbot von Schlagfallen in Deutschland

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Der Tierquäler, der die illegale Schlagfalle ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft schwer verletzt fest und leidet unter Todesangst und entsetzlichen Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt. Dem Fallenaufstellenden muss bewusst sein, dass Menschen und Tiere schwere Verletzungen davontragen können, wenn sie in eine solche Vorrichtung hineingeraten. Da die Anwendung von Schlagfallen in einigen Bundesländern noch erlaubt sind, fordern wir von der Bundesregierung ein generelles Verbot in Deutschland.“

Schlagfallen weiterhin häufig im Einsatz

Die Anwendung von Tellereisen ist bereits seit 1995 EU-weit verboten, der Verkauf jedoch nicht. Mit der Novelle des Bundesjagdgesetzes, welches 2021 im Bundestag zur Abstimmung vorlag, sollte endlich auch ein Handelsverbot für Tellereisen beschlossen werden. Der Entwurf wurde jedoch in letzter Minute gekippt. In der Ampel-Koalition blockiert nun die FDP die längst überfällige Bundesjagdgesetz-Novellierung. Andere Arten von Schlagfallen dürfen in den meisten Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden. Da auch legale Schlagfallen viel Tierleid verursachen, fordert PETA ein generelles Verbot der Fallenjagd in Deutschland.

In Baden-Württemberg sind Totschlagfallen laut §32 (3) Jagd- und Wildtiermanagementgesetz verboten. Nur ausnahmsweise dürfen sie mit Zustimmung der unteren Jagdbehörde aufgestellt werden. Allerdings müssen diese dann nach ihrer Bauart ein sofortiges Töten gewährleisten.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Das Motto der Organisation lautet:

Das Motto der Organisation lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

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