Zehn Rehkitze bei Mahd in Bad Wurzach tödlich verletzt – PETA erstattet Strafanzeige

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Tötung durch rücksichtsloses Mähen: Einem Medienbericht zufolge starben mutmaßlich im Juni zehn Rehkitze durch die scharfen Klingen einer Mähmaschine in Bad Wurzach. Mitarbeitende der Wildtierrettung wurden zu spät über das Mähen informiert und konnten noch fünf Kitze retten. PETA hat Ende Juni bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg Strafanzeige gegen die verantwortliche unbekannte Person erstattet. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Strafgesetzbuch.

„Es kommt immer wieder vor, dass Tierkinder nicht schnell genug vor der Mähmaschine fliehen können. So werden sie von den Klingen grausam verletzt oder regelrecht zerstückelt, weil keine Schutzmaßnahmen getroffen wurden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Auch in diesem Fall hoffen wir auf eine empfindliche Strafe, damit die verantwortliche Person bei der Mahd künftig keine Tiere mehr tötet.“

Unterlassen von Schutzmaßnahmen begründet Vorsatz zur Tötung

PETA zeigte in der Vergangenheit wiederholt Landwirte in ähnlichen Fällen an. Rechtskräftige Verurteilungen der Amtsgerichte Böblingen, Biedenkopf, Göttingen, Euskirchen, Wolfach – dem sich auch das Berufungsgericht des LG Offenburg unter Änderung des Rechtsfolgenausspruchs anschloss –, Celle und Forchheim entschieden: Das Unterlassen entsprechender Schutzmaßnahmen stellt die billigende Inkaufnahme der Tötung von Rehkindern und damit vorsätzliches Handeln im strafrechtlichen Sinne dar. Beauftragen Landwirte Dritte mit den Mäharbeiten und führen die tödliche Handlung dadurch nicht aktiv aus, ist ihnen pflichtwidriges Unterlassen strafrechtlich vorwerfbar. Denn ihnen obliegt als Landwirte eine Pflicht zum Tätigwerden und gegebenenfalls gemäß §§ 13 Abs. 1 StGB, 3 Abs. 1, 1 Abs. 1 S. 2 BJagdG eine Hegepflicht. Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Wirbeltier ohne „vernünftigen Grund“ zu töten oder ihm länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Ebenso legt das Bundesnaturschutzgesetz fest, dass wild lebende Tiere nicht mutwillig beunruhigt oder ohne „vernünftigen Grund“ verletzt oder getötet werden dürfen.

Messer der Landwirtschaftsmaschinerie töten und verletzen jährlich etwa 100.000 Rehe

In Deutschland werden jährlich etwa 100.000 Rehe bei Mäharbeiten schwer verletzt oder getötet. Der „Drückinstinkt“ der Jungtiere führt dazu, dass Rehkitze bei drohender Gefahr meist bewegungslos auf dem Boden verharren und auf ihre Tarnung vertrauen, statt zu fliehen. Jede zu mähende Fläche sollte im Vorfeld abgegangen werden. Auch mit modernen Infrarotsensoren, sogenannten Wildrettern, und Flugdrohnen können die Felder vorher abgesucht werden. Unterstützend können tiergerechte Vergrämungsmaßnahmen wie flatternde Bänder oder Duftzäune eingesetzt werden. Diese schrecken Rehmütter potenziell auf, die anschließend ein besseres Versteck für ihren Nachwuchs suchen.

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

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