„Bitte helfen Sie mit, diese brutale Tat aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA. „Der Täter muss für sein gewalttätiges Vorgehen zur Rechenschaft gezogen werden. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Wir hoffen, dass unsere Belohnungsauslobung dazu beiträgt, den unbekannten Mann zu überführen.“
Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
Im April 2016 gab es in Sachsen ein ähnliches Vergehen. Ein Unbekannter zündete einen lebenden Welpen auf einem Parkplatz zwischen Weinböhla und Steinbach an. Der Täter wurde gefasst und Medienberichten zufolge zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Außerdem erhielt er ein zweijähriges Hundehalteverbot.
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Staatsanwalt
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]