PETA zeigt „Königsfischer“ in Übersee an und kritisiert Unterstützung durch Staatsministerin Kaniber: Wettfischen verstößt gegen das Tierschutzgesetz

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Fische fühlen Angst und Schmerz: Am 9. September fand am Chiemsee in Übersee zum „Oberbayerische Fischereitag 2023“ ein „Königsfischen“ statt. Laut einem Medienbericht sollten Teilnehmende aus über 40 Vereinen bei der Wettfischveranstaltung möglichst schwere Fische fangen und töten. Der Erstplatzierte erhielt den Titel „Fischerkönig“ und wurde von Staatsministerin Michaela Kaniber mit einer „Königskette“ ausgezeichnet. Da das Fangen und töten von Wirbeltieren zu Unterhaltungszwecken einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt, hat PETA Ende September gegen die Veranstalter und alle volljährigen Teilnehmenden bei der Staatsanwaltschaft Traunstein Anzeige erstattet. Die Tierrechtsorganisation fordert zudem den Landtag auf, dem Tierschutzauftrag des Staates auch im Fall von Fischen nachzukommen und das überwiegend in Bayern veranstaltete „Königsfischen“ ausdrücklich zu verbieten.

„Ein Wettfischen dient der Unterhaltung, aber ‚Spaß‘ ist kein ‚vernünftiger Grund‘ für das Töten eines Wirbeltieres – und somit ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. „Niemand würde ein Wildschweinwettschießen organisieren und Preise vergeben, warum dann ein Wettangeln? Alle Wirbeltiere spüren Panik und Schmerz, wenn sie gejagt werden, egal ob sie Schuppen, Fell, Flossen oder Beine haben. Wir fordern Staatsministerin Kaniber und den Bayerischen Landtag daher auf, das Töten von Fischen zu Unterhaltungszwecken zu unterbinden.“

Staatsanwaltschaft Mannheim bestätigt Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

PETA hat durch Strafanzeigen gegen Teilnehmende von Pokal-, Hege- und sonstigen Wettangelveranstaltungen wie dem Königsfischen bereits mehrfach Sanktionen erreicht. In einem Fall zum Angelsportverein Hockenheim 2020 stellte die Staatsanwaltschaft Mannheim das Verfahren zwar wegen geringer Schuld ein, merkte allerdings an, dass es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt: „Strafbar nach § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz. […] Angesichts des Lebensalters der Beschuldigten und ihres straffreien Vorlebens ist davon auszugehen, dass bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von der Begehung weiterer Straftaten abhalten wird.“ (Az.: 622 Js 21593/20)

PETA verweist zudem auf die Verfügungen der Staatsanwaltschaften Regensburg vom 21. März 2018 (Az. 103 Js 4867/18) und Würzburg vom 13. Juli 2015 (Az.: 612 Js 12165/14), Münster vom 19. März 2014 (Az.: 540 Js 1433/13) und fünf weiterer Staatsanwaltschaften. Darin wird ausdrücklich festgestellt, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird. Die Verwertung von Fischen bei Wettangelveranstaltungen kommt nicht als „vernünftiger Grund“ im Sinne des Tierschutzgesetzes infrage. PETA sieht die besondere Verwerflichkeit der Handlungsweise dieser Angelnden darin begründet, dass sie wissen, dass solche Angelwettbewerbe strafbar und rechtswidrig sind.

Fische spüren Schmerz und brauchen unseren Schutz

Fische sind neugierige, fühlende Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben und kommunizieren mittels vielfältiger Laute, über Körpersprache und Gerüche. Sie schließen Freundschaften, lernen, geben ihr Wissen weiter und beschützen ihren Nachwuchs. [1] Internationale wissenschaftliche Studien bestätigen, dass Fische Schmerzen spüren. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, kommt in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten“. [2] Eine Studie hat gezeigt, dass Putzerfische ihr Gesicht auf Fotos und im Spiegel wiedererkennen wie Menschenaffen. [3] Eine Studie der Universität in Bonn zeigt zudem, dass Fische addieren und subtrahieren können. [4] Die Autorin der Studie, Professorin Dr. Vera Schlüssel, schließt aus ihren Experimenten, dass Menschen andere Tierarten tendenziell unterschätzen – besonders diejenigen, die nicht zu den Säugetieren zählen. [5]

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Balcombe, J. (2016): What a fish knows: The inner lives of our underwater cousins.
[2] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013) (Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose), 2013.
[3] Kohda M, Bshary R, Kubo N, Awata S, Sowersby W, Kawasaka K, Kobayashi T, Sogawa S. Cleaner fish recognize self in a mirror via self-face recognition like humans. Proc Natl Acad Sci U S A. 2023 Feb 14;120(7). doi: https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.2208420120.
[4] V. Schluessel, N. Kreuter, I. M. Gosemann & E. Schmidt (2022): Cichlids and stingrays can add and subtract ‚one‘ in the number space from one to five; Scientific Reports, online abrufbar unter https://doi.org/10.1038/s41598-022-07552-2.
[5] Universität Bonn (2022): Study shows: Fish can calculate. Researchers at the University of Bonn publish an unexpected finding, online abrufbar unter https://www.uni-bonn.de/en/news/060-2022.

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