Artenschutz und Wissensvermittlung oder Schweinezuchtbetrieb? Tierpark Eilenburg züchtet Wollschweine für Fleisch

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PETA übt scharfe Kritik und sendet Beschwerde an zuständiges Veterinäramt

Erst begafft, dann verspeist: Im Eilenburger Tierpark werden Wollschweinferkel gezüchtet und nur wenige Wochen nach der Geburt für ihr Fleisch an Landwirte in der Region verkauft. In einem Interview mit MDR Sachsen vermeldet die Tierparkleiterin Carolin Otto: „Wir haben in der Vergangenheit schon oft Wollschweinferkel in Massen produzieren und auch in gute Hände vermitteln können“, denn „das Fleisch schmeckt sehr gut und der Trend geht zur Wildfleischerei“. PETA sieht in der kommerziellen Schweinezucht zur Fleischproduktion einen Konflikt mit dem gesetzlichen Auftrag des Tierparks gemäß Bundesnaturschutzgesetz. In einem Schreiben forderte die Tierrechtsorganisation das Kreisveterinäramt Nordsachsen am vergangenen Donnerstag deshalb dazu auf, die zoorechtliche Genehmigung kritisch zu prüfen.   

„Ein Schweinezuchtbetrieb mit Fleischvermarktung ist kein Zoo. Der Tierpark Eilenburg offenbart mit seinen Aussagen über schmackhaftes Fleisch, wie diese Einrichtungen in Wirklichkeit ticken“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Wollschweinferkel gegen Geld zur Schau zu stellen, dabei auf die Begeisterung der Besucher zu setzen und die Tiere kurz danach für ihr Fleisch zu verkaufen, ist einfach nur heuchlerisch. Wir hoffen, dass dem Tierpark die Zoogenehmigung entzogen wird.“

Gesetzliche Anforderungen an einen Zoobetrieb

§ 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zufolge haben Zoos den Bedürfnissen der jeweiligen Arten Rechnung zu tragen. Sie müssen den Erhaltungsbedürfnissen der Tiere nachkommen, ein stets aktuelles Tierbestandsregister führen, die Pflege gemäß dem Stand der guten veterinärmedizinischen Praxis gewährleisten und die Öffentlichkeit über den Arterhalt aufklären. Erfüllen Betreiber die Anforderungen einer art- und tiergerechten Haltung nicht, ist der Zoo innerhalb eines Zeitraums von höchstens zwei Jahren ganz oder teilweise zu schließen und die Genehmigung ganz oder teilweise zu widerrufen.

Deckmantel Artenschutz: Zoos züchten bedrohte „Nutztiere“

Nach Auffassung von PETA sind sogenannte Nutztiere keine erhaltungswürdigen „Rassen“, da sie zum Zweck der Ausbeutung durch den Menschen auf bestimmte Körpermerkmale hin gezüchtet wurden. Unter dem Vorwand des Artenschutzes werden Rinder-, Schaf- und Schweinearten bundesweit in zahlreichen Zoos und Tierparks gehalten und als Anschauungsobjekte ausgestellt. Alte „Nutztierrassen“ sind nur bedroht, weil wirtschaftlichere „Hochleistungsrassen“ sie weitgehend ersetzt haben. Genau diese profitorientierte Tierhaltung ist mitverantwortlich für die Klimakatastrophe und das damit verbundene Artensterben. Auf Hochleistungen gezüchtete Tierarten leiden in der kommerziellen Tierhaltung – bedrohte Tierarten hingegen in der Zoo-Gefangenschaft. Für die Tiere selbst zählt jedoch nicht das Schicksal ihrer Art, sondern das eigene Leben; sie streben danach, ohne Leid in Freiheit zu leben und ihren natürlichen Bedürfnissen nachzugehen.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden: So werden beispielsweise Schweine, Rinder und Hühner gequält und getötet, Hunde und Katzen hingegen liebevoll umsorgt.

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