Verheerende Lebensumstände: Ende September erreichte PETA eine Meldung samt Bildmaterial zu einem Rinderbetrieb im Landkreis Rosenheim. Demnach werden die Tiere dort 24 Stunden am Tag angebunden. Sie können sich nicht einmal umdrehen und sind daher gezwungen, an einem Ort zu stehen, zu ruhen, zu essen und sich zu erleichtern. Der Stall wirkt auf der Aufnahme sehr dunkel. Immer wieder sollen die Tiere laut schreien – ob vor Hunger, Schmerzen oder möglicherweise, weil Kälber von ihren Müttern getrennt wurden, ist unklar. Da die dauerhafte Anbindehaltung den Tatbestand der strafbaren quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) Tierschutzgesetz erfüllt, hat PETA am 7. Oktober bei der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Betriebs erstattet.
„Dieser Fall zeigt wieder einmal, wie sehr die Regierung gefragt ist, endlich durch ein bundesweites Verbot der Anbindehaltung ihrer Schutzpflicht gegenüber Rindern ab einem Alter von sechs Monaten nachzukommen“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin bei PETA Deutschland. „Den Veterinärbehörden fehlt schlichtweg die gesetzliche Grundlage, um gegen das alltägliche Leiden der einen Million angebundener Rinder in Deutschland vorzugehen, und damit scheinbar leider auch der Anreiz, entsprechende Maßnahmen und Sanktionen auszusprechen.“
Die Aufnahmen der Meldung zeigen einen dunklen Stall, in dem die Rinder nebeneinander angebunden stehen und haben dazu keine Möglichkeit zur Körperpflege oder ausreichender sozialer Interaktion. PETA weist darauf hin, dass die Anbindehaltung bei Rindern in Deutschland zwar nicht ausdrücklich verboten ist, sie aber nach Ansicht der Tierrechtsorganisation länger andauernde, erhebliche Schmerzen und Leid verursacht und damit gegen § 17 des Tierschutzgesetzes verstößt.
Tierschutzwidrige Haltung kein Einzelfall
Immer wieder erreichen PETA Whistleblower-Meldungen – darunter auch viele Hinweise zu Missständen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Diese Beobachtungen zeigen deutlich, dass es nicht auf die Betriebsgröße, die Haltungsform und Tieranzahl ankommt. Das Wohl des einzelnen Individuums zählt in der auf Profit ausgelegten Landwirtschaft nicht. Eine detaillierte gesetzliche Regelung zur Haltung von über sechs Monate alten Rindern fehlt noch immer. In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung finden sich zwar konkrete Regeln für jüngere Tiere, diese beschränken sich aber auf minimale Anforderungen und haben mit einem artgerechten Leben nichts zu tun. [1]
PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft
Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland rund 750 Milliarden fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit. [2] Eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft ist dringend erforderlich, um das Leben künftiger Generationen zu sichern. PETA hat aus diesem Grund Ende Mai einen Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt anhand konkreter Schritte, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann – um die Zukunft von Tieren und Menschen zu sichern sowie die Klimakatastrophe abzumildern. Zudem präsentiert der Plan eine Strategie für den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Pflanzliche Nahrungsmittel sparen im Vergleich zu Produkten tierischen Ursprungs zahlreiche Ressourcen ein und können weitaus umweltschonender hergestellt werden. Unterstützung bei der Entwicklung erhielt die Organisation von Martin Müller, dem Gründer der Initiative „landwirtschaft.jetzt“.

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PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
