Niedersachsen: Landwirtschaftsministerium stellt Verbot der Anbindehaltung auf Länderebene vor – PETA fordert Umsetzung auf Bundesebene und einen generellen Ausstieg aus der Tierhaltung

PETA Logo

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte hat für den kommenden Donnerstag Medienvertretende eingeladen, um einen Erlass zum Verbot der Anbindehaltung auf Länderebene vorzustellen. Niedersachsens „Anbindebestand“ gilt als zweitgrößter im Bund. Die Tierrechtsorganisation PETA fordert die Regierung auf, dies auch auf Bundesebene umzusetzen und einen langfristigen Ausstieg aus der Tierhaltung auf den Weg zu bringen.

„Wir danken dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium für den Vorstoß, als erstes Bundesland endlich geltendes Recht durchzusetzen und die Anbindehaltung von Rindern zu beenden“, so Julia Weibel, Fachreferentin bei PETA Deutschland. „Denn, was in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung gänzlich ungeregelt bleibt, ist nach deutschem Tierschutzgesetz rechtswidrig und regelmäßig strafbar. Bayern und Baden-Württemberg sollten sich als ,letzte Bastionen‘ der Anbindehaltung nicht wehren, sondern eines Besseren besinnen. Alois Rainer kann sich als Bundeslandwirtschaftsminister nun nicht mehr der Verantwortung entziehen, diese Tierqual in allen Variationen auch auf Bundesebene endgültig zu beenden. Echte Zukunftsperspektiven für die Landwirtschaft gibt es ohnehin nur gänzlich ohne die Ausbeutung von Tieren.“

Niedersachsen nach Bayern zweitgrößter „Anbindebestand“

Mit knapp sieben Prozent stehen in Niedersachsen zwar deutlich weniger Rinder in Anbindehaltung. Wegen der Größe des niedersächsischen Rinderbestandes ist es in absoluten Zahlen mit 170.000 Tieren jedoch nach Bayern der zweitgrößte „Anbindebestand“ [1]. Bis heute hat PETA über 100 Anbindehaltungen zur Anzeige gebracht. 2018 brachte die Tierschutzorganisation bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg mehrere Landwirte aus dem Landkreis Cloppenburg zur Anzeige, auf deren Betrieben Kühe in Anbindehaltung leben mussten. 2021 erstattete die Tierrechtsorganisation bei der Staatsanwaltschaft Hannover Anzeige gegen einen Rinderhaltungsbetrieb mit Anbindehaltung aus Burgwedel.

Anbindehaltung als Straftatbestand

Rinder in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an ein und demselben Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Wie in zahlreichen juristischen Aufsätzen thematisiert wird, erfüllt die Anbindehaltung von Rindern den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) Tierschutzgesetz, da die Tiere hierdurch in nahezu all ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt werden. Dies wird auch „erzwungenes Nichtverhalten“ bezeichnet. [1] Die dauernde Fixierung beeinträchtigt das Wohlbefinden der Rinder derart, dass erhebliche Leiden verursacht werden.

Das Verwaltungsgericht Münster hat bereits 2022 entschieden, dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern rechtswidrig ist, weil sie nahezu alle durch § 2 Nr. 1 TierSchG geschützten Grundbedürfnisse stark einschränkt, viele der zugehörigen Verhaltensweisen nicht ausführbar sind und in der Folge der Bewegungsarmut gehäuft Erkrankungen und Schmerzen entstehen können. In einem Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht NRW dies im September 2025 bestätigt. Im Juni 2025 erzielte PETA einen Teilerfolg für ein Verbot der dauernden Anbindehaltung: Die Staatsanwaltschaft Köln erkannte die ganzjährige Anbindehaltung als Straftat an und stellte das Ermittlungsverfahren nur aufgrund geringer Schuld und fehlendem öffentlichem Interesse ein.

PETA legt strategischen Ausstiegsplan vor

Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland rund 750 Millionen fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit. [2] Es bedarf einer Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft, um das Leben künftiger Generationen zu sichern. PETA hat daher einen Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt anhand konkreter Schritte, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann. Pflanzliche Nahrungsmittel sparen im Vergleich zu Produkten tierischen Ursprungs zahlreiche Ressourcen ein und können weitaus umweltschonender hergestellt werden.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Online abrufbar unter: https://www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/anbindehaltung-geht-stark-zurueck-kleine-betriebe-verlierer-585308
[2] Schrott, Die Nutztierhaltung und das Strafrecht, LMuR 2024, 147.
[3] Shepon et al. (2018): The opportunity cost of animal based diets exceeds all food losses. Online abrufbar unter: https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.1713820115. (04.02.2026).

Kontakt

Kontakt
Kopieren