Bund plant eigenes Gesetz für Tierversuche – Tierrechtsbündnis mahnt vor Herabsenkung des Schutzstatus

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Experten fordern Reform bestehender Vorschriften

Die Tierrechtsorganisation PETA, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT), Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT), der Deutsche Tierschutzbund, der Bundesverband Menschen für Tierrechte, Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg und der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) haben die Bundesregierung schriftlich aufgefordert, von einem eigenständigen Gesetz für „wissenschaftliche Tierversuche“ abzusehen. Eine Abkopplung vom Tierschutzgesetz könnte den Schutzstatus der Tiere deutlich schwächen und damit gegen geltendes Verfassungsrecht verstoßen, warnen die Verbände. Sie fordern zudem eine Anhörung vor den beteiligten Ministerien für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie Gesundheit (BMG) und verlangen eine Stellungnahme der Regierung zur aktuellen Rechtslage. Anstelle eines neuen Gesetzerlasses empfehlen sie die Aktualisierung der veralteten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Diese sei schneller und zudem rechtssicher umsetzbar, während der bestehende Schutzstatus der Tiere erhalten bliebe.

„Wir befürchten, dass mit diesem Gesetz der Individualtierschutz sogenannter Versuchstiere im Namen einer ‚Entbürokratisierung‘ weiter reduziert werden soll. Das wäre nicht nur eklatant unzeitgemäß, sondern ein Verfassungsbruch mit Ankündigung“, erklärt das Tierrechtsbündnis.

„Während die Europäische Union in diesem Frühjahr ihre Roadmap zum Ausstieg aus dem Tierversuch für Chemikalientestungen vorstellt, ist das Signal der deutschen Bundesregierung alarmierend: Statt die Reduktionsstrategie für Versuche an Tieren fortzuführen, werden Innovationen, Investitionen und am Ende auch der wissenschaftliche Fortschritt anderen überlassen.“

Die beteiligten Verbände fordern, dass die Bundesregierung auf ein Gesetz zu sogenannten „wissenschaftlichen Tierversuchen“ verzichtet und einen notwendigen Paradigmenwechsel hin zu einer innovativen, tierfreien Forschung unterstützt – unter Beteiligung aller Akteure der Wissenschaft. Dazu braucht es eine Strategie und vor allem zielgerichtete Förderung.

Bündnis gegen Verschlechterungen im Tierversuchsrecht

Die Bundesregierung plant, das Genehmigungsverfahren für Tierversuche zu zentralisieren und damit zu vereinfachen. Zugleich könnte der Straftatbestand des § 17 Abs.1 Tierschutzgesetz für „Überschusstiere“ aufgehoben werden, wodurch Tiere ohne „vernünftigen Grund“ getötet werden könnten. Im aktuellen Erhebungszeitraum wurden rund 1,33 Millionen Tiere für wissenschaftliche Tierversuche eingesetzt und weitere 627.000 Tiere getötet, um ihre Organe oder Gewebe für Forschungszwecke zu benutzen. Dazu wurden 1,1 Millionen Tiere als sogenannte Überschusstiere im Namen der Forschung gezüchtet und getötet, ohne in Versuchen „benutzt“ worden zu sein.

Hintergründe

Die Herausnahme der Tierversuchsvorschriften aus dem Tierschutzgesetz und die Überführung in ein eigenes Gesetz könnte tierschützende Vorgaben aushebeln. Das Vorhaben wird im Koalitionsvertrag im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter dem Punkt „Innovationsfreiheitsgesetz“ aufgeführt. Nach Ansicht des Bündnisses würde dies die aktuelle Rechtslage für Tiere in deutschen Laboren massiv verschlechtern. Damit verstieße das Vorhaben in wesentlichen Punkten gegen Art. 20a Grundgesetz, denn das Staatsziel Tierschutz sieht ein Verschlechterungsverbot vor. Das geplante Gesetz wäre demnach auch verfassungswidrig.

Tierversuchsfreie Methoden wie komplexe In-vitro-Modelle, Biochip-Technologien und KI-gestützte Verfahren liefern bereits heute wertvolle Forschungsergebnisse und müssen mit Vorrang finanziert und anerkannt werden. Trotz bedeutender Fortschritte bei der Entwicklung komplexer mikrophysiologischer Systeme werden viele Möglichkeiten durch strukturelle und finanzielle Hürden nur unzureichend genutzt.

Statt die „Benutzung“ von Tieren in der Forschung rechtlich zu erleichtern und ihre Tötung zu legitimieren, sollte die breite Anwendung von innovativen tierfreien Methoden ermöglicht werden – durch erweiterte Förderung, Ausbau der dazu nötigen Infrastruktur sowie verbesserte Ausbildungsprogramme des wissenschaftlichen Nachwuchses. Eine bundesweite Strategie für den Ausstieg, wie sie beispielsweise von Großbritannien vorgelegt wurde, ist dabei das richtige Instrument. Das Tierrechtsbündnis verdeutlicht, dass die Reduktion von Tierversuchen und lediglich eine Verbesserung von Versuchsbedingungen nicht als nachhaltige Strategie für die moderne Wissenschaft und Gesundheitsforschung dienen kann.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

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