Fischzucht Reese im Fokus von PETA: „Ihr habt nicht das Recht zu töten!“ Tierrechtsorganisation zeigt verantwortliches Personal und Leitung des Aquakulturbetriebs an

Was ist der vernünftige Grund - auf einem Schild geschrieben

Kein Recht auf Mord: Der Aquakulturbetrieb Fischzucht Reese ist das größte Fischzucht- und Fischereiunternehmen in Schleswig-Holstein. Nun hat PETA die Personen, die dort für die Tötung der Tiere verantwortlich oder daran beteiligt sind, bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe angezeigt. Der Vorwurf: ungerechtfertigte Tiertötungen. Laut § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz ist die Tötung von Wirbeltieren eine Straftat – es sei denn, es gibt einen vernünftigen Grund dafür. Was als solcher gelten kann, muss jedoch von den Gerichten interpretiert werden. Der Zweck der menschlichen Ernährung kann PETAs Justiziaren zufolge keinen vernünftigen Grund darstellen. Hierfür spricht unter anderem die Tatsache, dass es in Deutschland problemlos möglich ist, sich ohne Fischfleisch gesund zu ernähren.

„Nur wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, erlaubt das Tierschutzgesetz ausnahmsweise die Tötung eines Tiers. Ein solcher ist jedoch nicht gegeben, wenn man Tiere züchtet und umbringt, obwohl man sich ebenso fleischfrei ernähren kann“, so Dr. Vera Christopeit, Justiziarin bei PETA. „Wir erwarten von der Staatsanwaltschaft Itzehoe eine ernsthafte Auseinandersetzung mit unserer rechtlichen Argumentation. Das Tierschutzgesetz darf nicht bloß ein Lippenbekenntnis ohne praktische Konsequenzen sein. Der Aquakulturbetrieb hat nicht das Recht zu töten.“

Unmengen von getöteten Fischen

In den Teichen am Hauptsitz in Sarlhusen hält die Fischzucht Reese unter anderem Regenbogenforellen, Goldforellen, Saiblinge und Bachforellen zur „Speisefischproduktion“. Diese Forellen werden dabei mit einer Besatzdichte von 15 Kilo Fisch pro Kubikmeter gehalten. Anschließend werden sie „weiterverarbeitet“, damit Menschen sie essen können.

Um die Tiere zu ernähren, werden Getreidepellets und dänische Fischnahrung aus konventioneller Produktion verwendet, die unter anderem aus Fischmehlen und -ölen besteht. Haben die Fische nach 18 Monaten bis drei Jahren Aufzucht das gewünschte Gewicht erreicht, werden sie für eine Woche in sogenannte Hälterbecken gesetzt, bevor sie getötet werden. Zum Fang der Fische werden Stellnetze und Reusen genutzt.

Was ist der vernünftige Grund - auf einem Schild geschrieben
Peta Spruch projeziert des Schlachtbetriebes Premium Food Group (vormals Tönnies)

Diese und weitere Bilder können hier heruntergeladen werden.

Eine Zusammenfassung von PETAs Strafanzeigen finden Sie hier.

Hintergrundinformationen

Allein im Jahr 2024 wurden in deutschen Aquakulturbetrieben 16.747 Tonnen Fisch „erzeugt“, davon entfallen rund 215 Tonnen auf Betriebe in Schleswig-Holstein. Forellen (Bach-, Regenbogen- und Lachsforelle) machen dabei bundesweit etwa 7.915 Tonnen aus.  Da offizielle Zahlen hierzu lediglich in Gewichtsangaben existieren, kann die Zahl der getöteten Individuen auf bundesweit etwa 55 Millionen geschätzt werden.

Rechtliche Hintergründe: PETAs Argumentation 

Paragraf 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes besagt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.“ Die Vorschrift stellt also ein „Regel-Ausnahme-Prinzip“ auf. Eine Tiertötung kann nur gerechtfertigt sein, wenn die verantwortliche Person einen „vernünftigen Grund“ für ihre Handlung hat. Einen „vernünftigen Grund“ kann man im Einzelfall nur bejahen, wenn dieser gewichtig genug ist, um das Überlebensinteresse des Tieres zu überwiegen. Sogenannte Gewichtigkeit beziehungsweise Triftigkeit ist eine von mehreren notwendigen Voraussetzungen für das Vorliegen eines vernünftigen Grundes. Menschen brauchen jedoch keine anderen Tiere, um ihr Überleben zu sichern – sie können sich allein über pflanzliche Nahrungsquellen gesund ernähren. Die Abwägung also pauschal zu Lasten der Tiere ausfallen zu lassen, ist damit falsch. Das Vorliegen eines „triftigen“ oder „gewichtigen“ Grundes ist bereits zu verneinen. Dieser Mangel reicht für eine Strafbarkeit bereits aus. In PETAs Strafanzeigen werden die übrigen Voraussetzungen des „vernünftigen Grundes“ dennoch geprüft. Der Anzeigentext zeigt, dass die vorgenommenen einzelnen Tötungen, aber auch deren Umstände und weitere (Umwelt- und Klima-)Folgen nicht mit dem Rechtfertigungsgrund „vernünftiger Grund“ in Einklang zu bringen sind.

Weitere Anzeigen

Bereits im März vergangenen Jahres hatte PETA drei Schlachthöfe, in denen Schweine und Rinder getötet werden, angezeigt. Im Sommer folgten dann insgesamt sechs Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen von Schlachtbetrieben, in denen Hühner, Puten und Enten getötet werden. Zuletzt hatte die Tierrechtsorganisation Deutschlands größtes Fischereischiff, die Maartje Theadora, im Fokus. Jährlich werden bei seinen Fahrten etwa 600 Millionen Fische gefangen. Im März zeigte PETA das verantwortliche Personal der Westbank Hochseefischerei an.

Neun der zuständigen Staatsanwaltschaften haben die Ermittlungen eingestellt, teilweise ohne sich angemessen mit der Argumentation der Tierrechtsorganisation zu beschäftigen. PETA hat gegen alle Einstellungsverfügungen Beschwerde eingelegt. Die Tierrechtsorganisation ist weiterhin von der Richtigkeit ihrer juristischen Ausführungen überzeugt und gibt nicht nach.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

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