Eberdingen beschließt Katzenschutzverordnung: PETA lobt tierfreundliche Maßnahme und fordert landesweite Regelung in Baden-Württemberg

Schaubild Katzenkastration

Katzenleid beenden: Deutschlandweit leben etwa zwei Millionen heimatlose Katzen unter schlimmsten Bedingungen und vermehren sich oft ungehindert. Unzählige leiden an Unterernährung, sterben früh oder verletzen sich im Straßenverkehr. Einige sind von Parasiten befallen, durch Tierquäler gefährdet oder leiden ihr Leben lang an schweren, unversorgten Krankheiten. Selten werden heimatlose Katzen von Tierfreunden medizinisch versorgt. Um dieses Tierleid zu verringern, hat der Gemeinderat der Gemeinde Eberdingen die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Die Verordnung ist am 29. Mai in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage sollen Freigängerkatzen künftig kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Population von heimatlosen Katzen auf Dauer zu reduzieren und ihr Leid zu verhindern. PETA lobt die tierfreundliche Entscheidung und fordert für Baden-Württemberg eine landesweite Katzenschutzverordnung.

„Der Beschluss in Eberdingen trägt langfristig dazu bei, das Elend vieler freilaufender und heimatloser Katzen deutlich zu verringern. Wir danken den Verantwortlichen für diese tierfreundliche und zukunftsweisende Entscheidung“, so Björn Thun, Fachreferent bei PETA. „Es wäre wünschenswert, dass die Verordnung ausgeweitet und weitere Städte und Gemeinden diesem Beispiel folgen würden. Da Katzen keine Ortsgrenzen kennen, bleibt es jedoch unerlässlich, dass Baden-Württemberg eine landesweite Regelung zum Schutz der Tiere einführt.“

Berlin, Bremen und Niedersachsen gehen mit gutem Beispiel voran

Aktuell sind zahlreiche Tierheime in Deutschland überfüllt und verhängen Aufnahmestopps; insbesondere Katzen können kaum noch untergebracht werden. Die Vierbeiner zu versorgen, strapaziert Tierschutzvereine und Katzenhilfen finanziell und fordert ihre Mitarbeitenden bis an die Belastungsgrenze. Unkastrierte Freigängerkatzen tragen erheblich zur Überpopulation und damit zur Not der heimatlosen Tiere bei. Niedersachsen hat im Juni eine landesweite Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht. Berlin und Bremen haben sie bereits umgesetzt.

Kommunen können das Problem nicht allein lösen

Rein rechnerisch können eine unkastrierte Katze und ihre Kinder innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Die Landesregierungen sind laut § 13b Tierschutzgesetz ermächtigt, Gebiete mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen festzulegen, um die hohe Zahl heimatloser Katzen zu verringern. Seit 2013 können sie aus Tierschutzgesichtspunkten Kastrationspflichten für Katzen erlassen. In über 2000 Städten und Gemeinden in Deutschland besteht diese bereits. Der „Flickenteppich“ lokaler Verordnungen ist jedoch nicht ausreichend – auch weil viele Kommunen sie aus unterschiedlichen Gründen nicht einführen wollen.

Entlastung durch flächendeckende Katzenschutzverordnung

Eine derartige Verordnung kann auch die Verbreitung bestimmter Krankheiten maßgeblich eindämmen. Hierzu zählen beispielsweise die Viruserkrankungen FIP, FIV und FELV, die sich innerhalb der Katzenpopulation verbreiten, sowie die für den Menschen bedrohliche Toxoplasmose. Zusätzlichkann eine flächendeckende Schutzverordnung die Arbeitsbelastung von Tierärzten, Tierheimen, Katzenschutzvereinen und des Veterinäramts deutlich reduzieren. Deren Arbeit wäre erleichtert, da aufgefundene Tiere schnell über Registrierungsportale identifiziert und den Haltern zugeordnet werden könnten.

Laut einer aktuellen Studie gelten zu viele freilaufende und heimatlose Katzen zudem als eine weltweite Gefahr für die Artenvielfalt. Wie die intensive Landwirtschaft mit ihren zahlreichen Monokulturen beschleunigen sie durch ihren starken Jagdtrieb die Dezimierung zahlreicher Vogel-, Säugetier- und Reptilienarten.

Schaubild Katzenkastration

Das Motiv kann hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

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