Gehäuteter Hund auf Wirtschaftsweg in Unstrut-Hainich gefunden – PETA bietet 1.000 Euro Belohnung für Hinweise 

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Tierquäler gesucht: Laut einem Medienbericht hat ein Mann am Mittwochmorgen einen toten Hund in Unstrut-Hainich gefunden. Er entdeckte den Vierbeiner um 5:45 Uhr mitten auf dem betonierten Wirtschaftsweg „Hinter dem Hopfenberg“ zwischen den Ortsteilen Großengottern und Altengottern. Offenbar hatten Unbekannte das Tier gehäutet, da nur noch der Kopf und die Pfoten mit Fell bedeckt waren. Ersten Ermittlungen der Polizei zufolge wurde auch der Mikrochip entfernt. Es sei denkbar, dass dem Hund gezielt die Haut entfernt wurde, um den Chip lokalisieren und diesen herausschneiden zu können. Vermutlich sollten so Rückschlüsse auf den Halter verhindert werden. Ob der Fundort auch der Tatort ist, ist noch unklar. Die Polizeiinspektion Mühlhausen ermittelt und nimmt unter der Telefonnummer 03601-4510 Hinweise entgegen.  

PETA setzt Belohnung aus 

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich entweder bei der Polizeiinspektion Germersheim unter 07274-9580 oder bei der Tierrechtsorganisation unter 0711-8605910 oder per E-Mail zu melden – auch anonym. 

„Wer auch immer den Hund gehäutet und wie einen Gegenstand auf dem Wirtschaftsweg ‚entsorgt‘ hat, muss schnellstmöglich gefunden werden, bevor noch weitere Tiere oder gar Menschen zu Schaden kommen. Dass offenbar sogar der Mikrochip herausgeschnitten wurde, lässt auf einen besonders skrupellosen Täter vermuten“, so Björn Thun, Fachreferent bei PETA. „Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Suche nach möglichen Tätern unterstützen und potenzielle Zeugen ermutigen, bei Tiermisshandlungen nicht wegzusehen. Wer Tiere quält, schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten an Menschen zurück.“ 

Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren 

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. 

Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient. 

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen. 

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf. 

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