PETA erreichte Mitte April eine anonyme Meldung über festgebundene Rinder in einer Tierhaltung im Landkreis Oder-Spree. Fotos zeigen vernachlässigte Tiere in sichtbar schlechtem Ernährungs- und Pflegezustand. Laut hinweisgebender Person liegen und stehen die Tiere in Anbindehaltung in ihren eigenen Fäkalien. Ihr Fell soll struppig sein und bereits eingetrocknete Kotplatten aufweisen. Das örtliche Veterinäramt soll der Meldung zufolge seit einiger Zeit über die Missstände informiert sein. Auch PETA hat das Veterinäramt angeschrieben, erhielt aber keine Rückmeldung. Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz stellte die Organisation am vergangenen Donnerstag Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder). Zudem fordert PETA ein umfassendes Haltungsverbot für die Verantwortlichen.
„Die Anbindehaltung von Rindern verstößt gegen das Tierschutzgesetz, da den Tieren erhebliche und länger andauernde Leiden zugefügt werden. Das Haltungssystem muss endlich bundesweit verboten werden“, so Julia Weibel, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „Rinder dürfen nicht länger in Ställen festgekettet werden, sondern müssen als fühlende Individuen ihr Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit in Anspruch nehmen können. Wer Ausbeutung von Tieren nicht mitverantworten will, lebt vegan.“
Auf dem Grundstück sollen auch Katzen gehalten werden, die nach Mitteilung des Hinweisgebers nicht ausreichend versorgt werden. Die Tiere würden sich unkontrolliert vermehren, und der Nachwuchs sei sich selbst überlassen. Kastrationen oder anderweitige Maßnahmen, um die Geburtenrate zu reduzieren, würden nicht erfolgen. Auch Pferde sollen in dem Betrieb leben. Die Aufnahmen zeigen sie mit hervorstehenden Rippen und stumpfem Fell und in einem schlechten gesundheitlichen Zustand.
Niedersachsen steigt aus Anbindehaltung aus
Anfang des Monats hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium angekündigt, die Anbindehaltung zu beenden. Das Land schafft verbindliche Fristen für den Ausstieg, auch für bisher geduldete saisonale oder kombinierte Formen der Anbindehaltung. Gleichzeitig werden Betriebe durch Förder- und Beratungsangebote bei der Umstellung unterstützt.
PETA begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Die Entscheidung zeigt, dass ein Ausstieg aus besonders tierschutzwidrigen Haltungsformen politisch umsetzbar ist, wenn Politik, Tierschutz und Landwirtschaft an einem Strang ziehen. Nun müssen weitere Bundesländer und die Bundesregierung nachziehen.
Anbindehaltung erfüllt den Straftatbestand der quälerischen Tiermisshandlung
Rinder in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an ein und demselben Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Zwar gilt in Deutschland bislang kein spezifisches Verbot dieser Haltungsform, sie verstößt jedoch grundsätzlich gegen § 2 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG). In zahlreichen juristischen Aufsätzen wird thematisiert, dass die Anbindehaltung von Rindern den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) TierSchG erfüllt, da die Tiere hierdurch in nahezu all ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt werden. Dies wird auch „erzwungenes Nichtverhalten“ genannt. [1] Die dauernde Fixierung beeinträchtigt das Wohlbefinden der Rinder derart, dass erhebliche Leiden verursacht werden.
Mit Blick auf die katastrophalen Zustände für rund eine Million Rinder in deutschen Ställen haben rund 350 Tierärztinnen und Tierärzte im Vorfeld der diesjährigen Grünen Woche in Berlin ein schnelles und verbindliches Ende der Anbindehaltung von Rindern gefordert. In einem offenen Brief an Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) schildern sie das unzumutbare körperliche und psychische Leid, das die Tiere in dieser Haltungsform ertragen müssen. Außerdem werfen die Unterzeichnenden der Bundesregierung vor, ein bundesweites Verbot der Anbindehaltung zu blockieren.
PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft
Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland rund 750 Milliarden fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit. [2] Es braucht dringend eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft, um das Leben künftiger Generationen zu sichern sowie die Folgen der Klimakatastrophe abzumildern. PETA hat aus diesem Grund Ende Mai 2025 einen Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt anhand konkreter Schritte, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann. Zudem präsentiert der Plan eine Strategie für den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Pflanzliche Nahrungsmittel sparen im Vergleich zu Produkten tierischen Ursprungs zahlreiche Ressourcen ein und können weitaus umweltschonender hergestellt werden. Unterstützung bei der Entwicklung erhielt die Organisation von Martin Müller, dem Gründer der Initiative „landwirtschaft.jetzt“.

Dieses und ein weiteres Foto können hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
