Einem Medienbericht zufolge ist am Sonntag, 21. Juni, ein Flamingo aus dem Bayreuther Tierpark Röhrensee entflogen, weil ihm seine im Zoo gekürzten Schwungfedern ausreichend nachgewachsen waren. Nachdem der Vogel eingefangen worden war, stutzte der Tierpark die Flügel des Tieres. Auch weitere Flamingos seien auf diese Weise flugunfähig gemacht worden. Da das Beschneiden der Schwungfedern von Vögeln gegen das Tierschutzgesetz verstößt, wird PETA Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth gegen die Verantwortlichen erstatten. Die Tierrechtsorganisation fordert das Ende der systematischen Verstümmelung von Vögeln in zoologischen Einrichtungen und spricht sich grundsätzlich gegen die Haltung dieser Tiere in Gefangenschaft aus.
„Zoos können Wildvögel nur deshalb als vermeintliche Attraktion auf Freianlagen zur Schau stellen, weil sie ihre Flügel verstümmeln. Ein Geschäftsmodell, das darauf beruht, Tieren die Möglichkeit zur natürlichen Fortbewegung zu nehmen, ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern verstößt klar gegen das Tierschutzgesetz“, so Dr. Yvonne Würz, Biologin und PETAs Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche. „Das Flugunfähigmachen von Vögeln muss endlich ausnahmslos verboten werden – und die Gefangenschaft von Tieren in Zoos gleich mit.“
Flugunfähigmachen verstößt gegen das Tierschutzgesetz
Viele Zoos verzichten meist aus Kostengründen auf bauliche Maßnahmen wie das Überzäunen vorhandener Freianlagen, die eine flugfähige Haltung ermöglichen würden. Stattdessen machen sie vor allem Wasservögel routinemäßig flugunfähig. Dabei verbietet das Tierschutzgesetz „das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres“ (§ 6 Abs.1 S.1 TierSchG). Auch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz äußerte sich zum Flugunfähigmachen eindeutig: „Das tierschutzrechtliche Amputationsverbot erfasst gleichermaßen vorübergehende wie dauerhafte Maßnahmen, die dazu dienen sollen, bei Vögeln die Flugfähigkeit einzuschränken oder zu unterbinden.“ [1]
Eingriffe verhindern natürliches Verhalten und bedeuten Stress
Beim Flugunfähigmachen sind vorübergehende und dauerhafte Methoden zu unterscheiden. Das sogenannte Flügelstutzen wird regelmäßig wiederholt, da die beschnittenen Schwungfedern wieder nachwachsen. Dafür werden die Tiere immer wieder eingefangen, was erheblichen Stress verursacht. Methoden wie das „Kupieren“, eine Teilamputation am Flügelknochen, oder das Zerstören des Wachstumsortes der Federn sind dagegen bleibende Eingriffe. Alle diese Methoden verstoßen gegen das Tierschutzgesetz („Amputationsverbot“; § 6 Abs.1 S.1 TierSchG). Trotzdem wird das tierschutzwidrige Flügelstutzen von vielen Veterinärbehörden noch immer geduldet.
Vogelarten wie Flamingos und Pelikanen wird es durch den Eingriff unmöglich gemacht, sich artspezifisch fortzubewegen. Ostafrikanische Rosaflamingos beispielsweise können auf dem Weg zwischen ihrem Brutgebiet und den Nahrungsgründen in einer Nacht bis zu 640 Kilometer weit fliegen und dabei Geschwindigkeiten von bis zu 55 Stundenkilometern erreichen. [2]
Gefangenschaft ist für Vögel niemals artgerecht
Unabhängig davon, ob Vögel „flugunfähig gemacht“, in Volieren eingesperrt oder in falknerischer Anbindehaltung untergebracht werden: Zoos und Tierparks können den spezifischen Anforderungen von Vögeln an ihr Lebensumfeld und damit ihren natürlichen Verhaltensweisen niemals gerecht werden. Die artwidrigen Haltungsbedingungen verursachen körperliches und psychisches Leid. Wenn Vögeln die Fähigkeit zum Fliegen genommen wird, führt dies auch den angeblichen Bildungsauftrag von Zoos ad absurdum. Zudem sind die meisten der in Zoos gezeigten Arten nicht gefährdet, sondern dienen der bloßen Zurschaustellung.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
