Verheerende Lebensumstände: PETA erreichte eine anonyme Meldung zu einer tierquälerischen Rinderhaltung in einem Betrieb im Ostalbkreis. Die Aufnahmen zeigen angebundene Rinder, die zur Stallmitte ausgerichtet sind. Die Tiere sind so fixiert, dass ihr Blickfeld auf ihre Artgenossen auf der gegenüberliegenden Seite beschränkt ist. Viele der Tiere sind mit Fäkalien beschmiert, bei einigen haben sich bereits eingetrocknete Kotplatten im Fell gebildet. PETA hat am 2. Juli Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeige bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen (Jagst) wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) erstattet. Die Tierrechtsorganisation fordert die Bundesregierung auf, ein ausdrückliches Verbot der Anbindehaltung von Rindern für ganz Deutschland zu erlassen und einen Ausstieg aus der tierhaltenden Landwirtschaft auf den Weg zu bringen.
„Laut Tierschutzgesetz dürfen Tieren keine erheblichen, länger andauernden Leiden zugefügt werden – genau das passiert aber bei der Anbindehaltung von Rindern. Das Haltungssystem muss endlich bundesweit ausdrücklich verboten werden“, so Julia Weibel, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA. „Rinder dürfen nicht länger in Ställen festgekettet werden, sondern müssen als fühlende Individuen ihr Recht auf Bewegung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit in Anspruch nehmen können. Wer jegliche Ausbeutung von Tieren nicht mitverantworten will, lebt vegan.“

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Das zuständige Veterinäramt des Ostalbkreises hat auf Anfrage von PETA mitgeteilt, dass der Fall bekannt sei und sich bereits in Bearbeitung befinde.
Richtungsweisendes Urteil zur Anbindehaltung: „Länger anhaltende erhebliche Leiden”
Die Tierrechtsorganisation verweist auf einen richtungsweisenden Strafbefehl vom 10.12.2025 (Aktenzeichen: 13 Cs 40 Js 31887/25) des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen: Wer Rinder in Anbindehaltung hält und hierbei in Kauf nimmt, „dass für die Tiere nicht einmal ein Minimum an artgerechtem Verhalten möglich” ist, „dass die Tiere in der Auslebung ihres natürlichen Bewegungsdrangs annähernd vollständig unterdrückt“ werden, „dass die Tiere nicht einmal eine wechselnde Schlafhaltung einnehmen“ können, „dass die Tiere sich in der Folge in einem Zustand ununterbrochenen erheblichen Unwohlseins“ befinden, macht sich gemäß § 17 Nr. 2b TierSchG strafbar, da den Tieren „länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt“ werden.
Neuer Kurs in Niedersachsen: Anbindehaltung verstößt gegen das Tierschutzgesetz
Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen ein landesweites Verbot der Anbindehaltung von Rindern eingeführt – weil sie gegen das Tierschutzgesetz verstößt. [1] Damit orientiert sich das niedersächsische Landwirtschaftsministerium an der aktuellen Rechtsprechung. Danach können Veterinärämter spezifische Maßnahmen zum Schutz von Tieren anordnen, auch wenn die Vorgaben des Tierschutzgesetzes nur allgemein formuliert sind. Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und der Rechtswissenschaft hat nunmehr auch die politische und ministeriale Ebene (zumindest in Niedersachsen) das Problem erkannt.
Massive Einschränkung natürlicher Verhaltensweisen
Rinder in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Die Tiere werden gezwungen, an ein und demselben Platz im Stall zu essen, zu ruhen, zu stehen, zu liegen, zu koten und zu urinieren – und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Zahlreiche juristische Aufsätze thematisieren, dass die Anbindehaltung von Rindern den Tatbestand der quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2 lit. b) Tierschutzgesetz erfüllt, da die Tiere hierdurch in nahezu allen ihren natürlichen Verhaltensweisen und Grundbedürfnissen stark eingeschränkt werden. Dies wird auch „erzwungenes Nichtverhalten“ genannt. [2]
PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft
Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland über 750 Millionen fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit. [3] Es braucht eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft, um die Folgen der Klimakatastrophe zu mindern. PETA hat deshalb Ende Mai 2025 einen Strategieplan zum Ausstieg aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt anhand konkreter Schritte, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
