Rinder angebunden und vernachlässigt: Drei Personen im Kreis Regen nach PETA-Strafanzeige zu 4.800 Euro Geldstrafe verurteilt

An kurzen Ketten fristen diese Rinder ihr Leben in der Anbindehaltung, auch ein junges Kalb ist tierschutzwidrig fixiert und kotverdreckt.

Nachdem PETA im September 2024 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf gegen einen Betrieb im Kreis Regen erstattet hatte, kam es Ende März 2026 am Amtsgericht Viechtach zu einer Verurteilung (Az. 3 Ds 14 Js 3074/25). Die Rinder wurden auf dem Hof in Anbindehaltung fixiert und stark vernachlässigt. Sie lebten in ihren eigenen Fäkalien. Unter den angebundenen Tieren befand sich auch ein Kalb. Das Amtsgericht hat drei Personen des Betriebes in elf tateinheitlichen Fällen wegen Tiermisshandlung durch Unterlassen für schuldig befunden und laut Medienbericht zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen, insgesamt 4.800 Euro, verurteilt.

„Wir danken der Richterin dafür, die Leiden der Rinder ernst zu nehmen und die Verantwortlichen für ihr tierschutzwidriges Verhalten zu verurteilen. Ein umfassendes Tierhaltungsverbot oder zumindest ein Verbot der Anbindehaltung wäre jedoch die folgerichtige Konsequenz gewesen, um weiteres Tierleid zu verhindern“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin bei PETA. „Die Politik muss endlich Maßnahmen für einen Umstieg auf eine tierfreie Landwirtschaft ergreifen, denn nur so lässt sich Tierleid wirklich vermeiden. Wer die Ausbeutung von Tieren nicht weiter unterstützen will, lebt außerdem vegan.“

Das Gericht stellte fest, dass die Missstände bei elf Tieren über einen nicht unerheblichen Zeitraum bestanden. Zwar habe sich der Zustand des Betriebs laut Urteil inzwischen verbessert, dennoch dokumentierten Veterinäre bis zur Hauptverhandlung weiterhin kleinere Mängel.

Rinder mussten angebunden und teilweise zentimetertief in ihren eigenen Fäkalien leben

Aufmerksam auf die tierquälerische Rinderhaltung im Kreis Regen wurde PETA durch zwei Whistleblower-Meldungen im September 2024. Die Aufnahmen zeigten Tiere, von denen manche am gesamten Hinterleib mit Kotschlamm verdreckt waren, der teilweise bereits eingetrocknet war. Ihnen standen keine trockenen Liegeflächen zur Verfügung, und sie mussten mitunter zentimetertief in ihren eigenen Fäkalien stehen. Auch ein Kalb war in Anbindehaltung zu sehen. Die Tierrechtsorganisation kontaktierte wiederholt das zuständige Veterinäramt im Landkreis Regen. Eine Veterinärin beschrieb die alarmierende Situation der Rinder so: „Man konnte nicht mal mehr die Fellfarbe erkennen.“

Richtungsweisendes Urteil zur Anbindehaltung: „Länger anhaltende erhebliche Leiden”

Die Tierrechtsorganisation verweist auf einen richtungsweisenden Strafbefehl vom 10.12.2025 (Aktenzeichen: 13 Cs 40 Js 31887/25) des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen: Wer Rinder in Anbindehaltung hält und hierbei in Kauf nimmt, dass für die Tiere nicht einmal ein Minimum an artgerechtem Verhalten möglich“ ist, „dass die Tiere in der Auslebung ihres natürlichen Bewegungsdrangs annähernd vollständig unterdrückt“ werden, „dass die Tiere nicht einmal eine wechselnde Schlafhaltung einnehmen“ können, „dass die Tiere sich in der Folge in einem Zustand ununterbrochenen erheblichen Unwohlseins“ befinden, macht sich gemäß § 17 Nr. 2b TierSchG strafbar, da den Tieren „länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt“ werden.

Anbindehaltung erfüllt den Straftatbestand der quälerischen Tiermisshandlung

Rinder in Anbindehaltung erfahren unzumutbares körperliches und psychisches Leid. Die Tiere essen, ruhen, stehen, liegen, koten und urinieren an ein und demselben Platz im Stall und können sich dabei nicht einmal umdrehen. Sie sind in nahezu allen Grundbedürfnissen stark eingeschränkt. Zwar gilt in Deutschland bislang kein flächendeckendes Verbot dieser Haltungsform, sie verstößt jedoch grundsätzlich gegen § 2 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG). Niedersachsen hat diese Haltungsform als erstes deutsches Bundesland Anfang Juni verboten.

PETA präsentiert Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft

Die tierhaltende Landwirtschaft tötet jedes Jahr allein in Deutschland rund 750 Millionen fühlende Lebewesen und gehört zu den ressourcenintensivsten und umweltschädlichsten Wirtschaftszweigen unserer Zeit. [1] Es braucht eine Agrarwende hin zur tierfreien Landwirtschaft, um die Folgen der Klimakatastrophe zu mindern. PETA hat 2025 einen Ausstiegsplan aus der Tierwirtschaft veröffentlicht und fordert die Politik damit zum Handeln auf. Die Tierrechtsorganisation zeigt darin, wie der Umstieg auf veganen Ökolandbau gelingen kann.

An kurzen Ketten fristen diese Rinder ihr Leben in der Anbindehaltung, auch ein junges Kalb ist tierschutzwidrig fixiert und kotverdreckt.

Dieses und zwei weitere Bilder können hier heruntergeladen werden.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Shepon et al. (2018): The opportunity cost of animal based diets exceeds all food losses. Online abrufbar unter: https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.1713820115. (20.07.2026).

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