Sindelfingen: Katze Lilly mit Luftgewehr angeschossen – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

Katze Lilly angeschossen mit einem Luftgewehr. Ein Auge musste entfernt werden

PETA erreichte eine Whistleblower-Meldung zu einer angeschossenen Katze in Sindelfingen-Hinterweil. Laut den Angaben ereignete sich die Tat vergangenen Donnerstagabend zwischen 20 Uhr und Mitternacht. Da sich die Vierbeinerin Lilly meist im Bereich der Grundschule sowie im Wohngebiet Essegger Straße und Banater Straße aufhalte, liegt vermutlich auch der Tatort in diesem Bereich. Lilly sei mit einer blutenden Augenverletzung nach Hause gekommen und habe vor Schmerzen geschrien. Ihre Halter brachten sie in eine Stuttgarter Tierklinik. Dort musste ihr das rechte Auge operativ entfernt werden. Bei der Untersuchung des Augapfels wurde ein Diabolo-Projektil eines Luftgewehrs gefunden. Lilly befindet sich auf dem Weg der Besserung. Die Halter haben Strafanzeige bei der Polizei Sindelfingen erstattet.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Lilly muss starke Schmerzen erlitten haben und könnte durch den Angriff traumatisiert sein. Die verantwortliche Person sollte schnellstmöglich ermittelt werden, bevor weitere Tiere oder Menschen zu Schaden kommen“, so Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA. „Solche Übergriffe auf Katzen sind leider keine Seltenheit. Immer wieder werden Tiere mit Luftdruckwaffen oder anderen Gegenständen verletzt und misshandelt. PETA fordert konsequente Strafen für Tierquäler. Wer Gewalt gegen Tiere ausübt, könnte auch gegenüber Menschen eine geringere Hemmschwelle haben.“

Katze Lilly angeschossen mit einem Luftgewehr. Ein Auge musste entfernt werden

Das Bild kann hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen.

Katzenschutzverordnungen verringern Tierleid

Die Tierrechtsorganisation setzt sich für eine bundesweite Registrierungs- und Kastrationspflicht für Katzen ein. Durch eine Registrierung der Tiere können Mensch und Katze schnell und auf einfachem Wege einander zugeordnet werden – auch in Notfällen. Zudem tragen Kastrationen dazu bei, die Population heimatloser Katzen auf Dauer zu reduzieren.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf.

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