„Bürger, Justiz und Kreisverwaltung müssen Hand in Hand gegen die illegalen Nerzfarmen vorgehen“, so Frank Schmidt, Kampagnenleiter bei PETA. „Durch zeitfressende Klagen und Berufungsverfahren spekulieren die Betreiber auf Profit. Die Behörden könnten mit weiteren Zwangsgeldern den Pelztierzüchtern einen Strich durch die Rechnung machen.“
Die Verwaltungsgerichte in Greifswald, Münster und Düsseldorf wiesen Klagen der Nerzfarmbetreiber hinsichtlich der bestehenden Gesetzeslage zum Schutz der Tiere sowie der abgelaufenen fünfjährigen Übergangsfrist ab. Zuletzt hatte die Stadt Bielefeld ein Zwangsgeld von 24.000 Euro gegen eine ansässige Nerzfarm verhängt – das Verfahren läuft noch.
Die Organisation macht auch darauf aufmerksam, dass sich der Bundesrat jüngst für ein grundsätzliches Haltungsverbot von Tieren auf Pelzfarmen aussprach. Dabei argumentierte der Agrarausschuss des Bundesrats: „Es besteht kein vernünftiger Grund, Pelztiere zur Pelzgewinnung zu halten und zu töten.“
Nach knapp 15 Jahren Beratungszeit hat die Bundesregierung 2006 erstmals Haltungsvorgaben für Tiere auf Pelzfarmen beschlossen. Nach fünf Jahren Übergangsfrist ist am 11. Dezember 2011 die dritte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in Kraft getreten. Nerzkäfige dürfen seitdem nicht mehr übereinandergestapelt werden und jedem Nerz muss mindestens ein Quadratmeter, bei einer Minimum-Käfiggröße von drei Quadratmetern, zur Verfügung stehen.
In einer interaktiven Deutschlandkarte hat PETA Informationen zu den illegalen Nerzfarmen zusammengetragen.
Weitere Informationen:
PETA.de/Illegalepelzfarmen
Pelzfarm.info
Kontakt:
Judith Stich, 030 6832666-04, [email protected]