Eisenberg: Vernachlässigter Hund vor Tierheim ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Hinweise gesucht: Einem Medienbericht zufolge hat eine unbekannte Person einen verwahrlosten Hund in unmittelbarer Nähe des Tierheims Eisenberg ausgesetzt. Der Vierbeiner wurde am Montag, dem 26. August, mit einem Kettenhalsband an einer Leine angebunden auf dem Parkplatz des Tierheims gefunden. Der Hund trug einen viel zu kleinen Maulkorb und befand sich in einem stark unterernährten und dehydrierten Zustand. Mittlerweile wurde der Vierbeiner medizinisch versorgt, befindet sich aber noch immer in kritischer Verfassung. Bei dem Hund handelt es sich vermutlich um einen Cane Corso-Rüden. Aufgrund des verwahrlosten Zustandes kann lediglich geschätzt werden, dass er mittleren Alters ist. Der Vierbeiner trägt einen in den Niederlanden produzierten Chip, dieser ist jedoch nicht registriert. Das Tierheim nimmt unter 036691/52030 Hinweise entgegen.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich entweder bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Wir möchten helfen aufzuklären, wer den Hund einfach ausgesetzt und sich selbst überlassen hat. Das Aussetzten eines Tieres steht immer mit einer Lebensgefahr für den Vierbeiner in Verbindung – insbesondere wenn das Tier wie in diesem Fall aufgrund eines viel zu engen Maulkorbs hätte ersticken können“, so Lisa Bechtloff, Fachreferentin bei PETA. „Der oder die Halterin hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und den Vierbeiner direkt im Tierheim abgeben müssen, anstatt ihn einfach in der Nähe anzubinden. Einen Hund zurückzulassen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden.“

Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter und Halterinnen die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.

Adoptieren statt kaufen

Hunde beim Züchter zu kaufen, verschärft die Notsituation von heimatlosen Tieren. In deutschen Haushalten leben bereits über 10,6 Millionen Hunde [1]. Um die Nachfrage nach bestimmten „Rassen“ zu befriedigen, „produzieren“ Züchter jedoch weiterhin reichlich Nachwuchs – dabei werden jährlich allein in Deutschland insgesamt etwa 350.000 Tiere im Tierheim abgegeben oder einfach ausgesetzt. 25 bis 30 Prozent der Tiere bleiben ein Jahr oder länger im Tierheim. PETA appelliert daher an alle Tierfreunde, die Zucht nicht zu unterstützen und stattdessen einem hilfsbedürftigen Tier aus dem Tierheim ein Zuhause zu schenken.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der an der Tat beteiligten Personen zu helfen.

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation, dass Tiere vor dem Gesetz als Personen, das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen, anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Quellen

[1] Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF): Heimtierpopulation in Deutschland 2023, online abrufbar unter: https://www.zzf.de/marktdaten/heimtiere-in-deutschland (11.07.2024)

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