Freigericht-Horbach: Zwei Kaninchen tot und schwer verstümmelt in Außenstall gefunden – PETA bietet 1.000 Euro Belohnung für Hinweise

Laut einer Whistleblower-Meldung an PETA soll eine Familie ihre beiden Kaninchen am Morgen des 10. Oktober tot und schwer verstümmelt in ihrem Außenstall in der Höhenstraße 15a in Freigericht-Horbach gefunden haben. Unbekannte hätten einem Kaninchen das Genick gebrochen und dem anderen Tier präzise den Kopf abgetrennt. Der Kopf habe gefehlt. Zudem hätten der oder die Täter das Kaninchen teils gehäutet und ausbluten lassen. Den Angaben zufolge soll die Tat in der Nacht vom 9. auf den 10. Oktober begangen worden sein. Die Familie habe das zuständige Veterinäramt sowie die Polizei informiert, die laut der Whistleblower-Meldung ebenfalls davon ausgehe, dass kein Tier für den Tod der Kaninchen verantwortlich sei.

PETA setzt Belohnung aus

Um den Fall aufzuklären, setzt PETA eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Menschen, die etwas beobachtet haben oder anderweitige Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.

„Wer Kaninchen so schwer misshandelt und tötet, zeigt ein erschreckendes Ausmaß an Gewalt gegen wehrlose Lebewesen“, so Monic Moll, Fachreferentin für Whistleblower-Meldungen bei PETA. „Tierquäler zu überführen, ist oft schwierig, da sie agieren, wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Deshalb kann es in solchen Fällen auf jeden noch so unwichtig erscheinenden Hinweis ankommen. Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Aufklärung vorantreiben sowie Tierhalter sensibilisieren und warnen.“

Die Kaninchen seien am Morgen des 10. Oktober tot in ihrem Außenstall aufgefunden worden. / © PETA Deutschland e.V.

Warnung: Unter folgendem Link sind Bilder von schwer verletzten Tieren zu sehen. Sie können hier heruntergeladen und für die Berichterstattung verwendet werden.

Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

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