Geplantes Tierversuchsgesetz bedroht Tierschutz: Bundesregierung will Schutzmechanismen für Tiere in Laboren aushebeln – Breiter Widerstand von Tierschutzorganisationen   

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Millionen von Tieren droht eine massive Verschlechterung ihres ohnehin schon unzureichenden rechtlichen Schutzstatus  

Die Bundesregierung beabsichtigt, ein eigenständiges Gesetz für Tierversuche zu schaffen, welches künftig den Umgang mit Tieren, die für Experimente missbraucht werden, losgelöst vom Tierschutzgesetz regeln soll. Zentrale moralische und rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden sowie das Töten aus wirtschaftlichen Gründen, die derzeit im Tierschutzgesetz verankert sind, könnten somit für die Tiere entfallen. Ein großes Bündnis von Tierschutzorganisationen hat daher bereits Anfang Februar eine Bundestagspetition eingereicht und wartet seitdem auf Freigabe zur Mitzeichnung durch die Bevölkerung. 

 „Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, das zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, ist höchst alarmierend“, erklärt das Bündnis. „Millionen Tiere, die jedes Jahr in Versuchen und für Forschungszwecke missbraucht und getötet werden, könnten noch mehr Leid ausgesetzt und ohne den im Tierschutzgesetz geforderten, ‚vernünftigen Grund’ endgültig legal getötet werden.“  

PETA schlägt gemeinsam mit zahlreichen Tierschutzorganisationen Alarm. In der Bundestagspetition fordern sie den Deutschen Bundestag auf, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz beizubehalten sowie rechtliche Lücken durch andere Maßnahmen zu schließen. Auch die deutsche Tierärzteschaft hatte sich für einen Verbleib der Tierversuchsregelungen im Tierschutzgesetz ausgesprochen.

Ebenso könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe, Tötungen und Amputationen erleichtert sowie die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden. Lobbyisten, die Tierversuche befürworten, fordern zudem Erleichterungen bei der Genehmigung von Tierversuchen durch Anpassungen im Genehmigungsprozess – zum Nachteil des Tierschutzes. Die Prüftiefe der Behörden könnte weiter sinken. Außerdem könnten Tierschutzverbände in Bundesländern mit Verbandsklagerecht ihr Recht verlieren, Genehmigungen gerichtlich überprüfen zu lassen.   

Verstoß gegen Verschlechterungsverbot   

Seit 1972 besteht der Grundsatz des Verschlechterungsverbotes: Ein einmal erreichter Tierschutzstandard darf nicht wieder abgesenkt werden. Das 2002 eingeführte Staatsziel Tierschutz erkennt dies auch verfassungsrechtlich an. „Ein eigenständiges Tierversuchsgesetz mit seinen weitreichenden Folgen widerspricht diesem Verschlechterungsverbot und dem verfassungsrechtlichen Auftrag zum Tierschutz in eklatanter Weise“, so die Tierschutzorganisationen.   

EU-Vorgaben zu Tierversuchen weiterhin missachtet   

Statt Versuchsgenehmigungen weiter zu erleichtern, fordern die Organisationen eine konsequente und vollständige Umsetzung des durch die EU-Tierversuchsrichtlinie ermöglichten Schutzrahmens für die Tiere. Die EU-Richtlinie ist trotz Einstellung eines von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens bis heute nicht adäquat in deutsches Recht überführt worden. So mangelt es unter anderem an einer priorisierten Unterstützung tierversuchsfreier Forschungs- und Testmethoden sowie an einer Obergrenze für Schmerzen und Leiden, die Tieren zugefügt werden dürfen. Zudem sollten die § 15-Kommissionen, welche die Behörden zur Genehmigung von Tierversuchen beraten, paritätisch mit unbefangenen Tierschutzvertretern besetzt sein und hinreichend Kompetenz in den Bereichen tierversuchsfreier Methoden und Ethik gewährleisten. 
 
Die Organisationen hoffen auf eine baldige Veröffentlichung der Bundestagspetition, damit die Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich auf diesem Wege gegen das geplante Gesetz auszusprechen. Um eine Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages zu erwirken, müssen innerhalb von 6 Wochen mindestens 30.000 Mitzeichnungen erfolgen. Die Bundestagspetition gegen das geplante Tierversuchsgesetz wartet bereits seit vier Monaten auf die Freigabe.  

Hintergrundinformationen:

Das Tierrechtsbündnis besteht aus:  Ärzte gegen Tierversuche e.V.,  Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. ,  Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Deutscher Tierschutzbund e.V.,  mensch fair tier e.V.,  Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V.,  Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. , Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa e.V. , Team Tierschutz e.V. und PETA Deutschland e,V.    

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

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