Tierrechtsorganisation fordert bundesweites Verkaufsverbot von Schlagfallen
Tätersuche: Einer Polizeimeldung zufolge haben Feuerwehr und Polizei gestern in Gotha einen Fuchs aus einer illegalen Schlagfalle befreit. Auslöser des Einsatzes seien laute, kreischende Geräusche gewesen, deren Quelle in einer Gartenanlage gefunden wurde. Ein Fuchs ist demnach in ein Tellereisen geraten und habe geschrien. Das weitgehend unverletzte Tier wurde befreit und laufengelassen. Die Polizei ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
PETA setzt Belohnung aus und fordert Verbot von Schlagfallen in Deutschland
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Der Tierquäler, der die illegale Schlagfalle ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft schwer verletzt fest und leidet unter Todesangst und entsetzlichen Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt. Dem Fallenaufstellenden muss bewusst sein, dass Menschen und Tiere schwere Verletzungen davontragen können, wenn sie in eine solche Vorrichtung hineingeraten. Solche Schlagfallen sind frei verkäuflich, daher fordern wir von der Bundesregierung ein generelles Verkaufs- und Anwendungsverbot in Deutschland.“
Schlagfallen weiterhin häufig im Einsatz
Die Anwendung von Tellereisen ist bereits seit 1995 EU-weit verboten, der Verkauf jedoch nicht. Mit der Novelle des Bundesjagdgesetzes, welches 2021 von der „GroKo“ vorgelegt wurde, sollte endlich auch ein Handelsverbot für Tellereisen beschlossen werden. Der Entwurf wurde jedoch in letzter Minute gekippt. Andere Arten von Schlagfallen dürfen in einigen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden.
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.
