Hund beißt zweijähriges Kind im ICE von Stuttgart nach Ulm – PETA fordert Hundeführerschein in Baden-Württemberg

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Nachweis kann schwere Unfälle verhindern und ermöglicht Hunden ein tiergerechteres Leben

Laut einem Medienbericht hat ein Hund am Sonntag ein zweijähriges Kind in einem ICE von Stuttgart nach Ulm gebissen. Nach Angaben der Bundespolizei soll das Kleinkind am Sitzplatz eines 47-jährigen Mannes vorbeigelaufen sein, als der Hund ihm in den Oberschenkel biss und es leicht verletzte. Der Hund soll keinen Maulkorb getragen haben. Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den Hundehalter am Ulmer Hauptbahnhof. Gegen den 47-Jährigen wird nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Angesichts des Vorfalls fordert die Tierrechtsorganisation PETA die Landesregierung in Baden-Württemberg auf, den sogenannten Hundeführerschein einzuführen.

„Dieser Vorfall zeigt, welche schwerwiegenden Folgen es haben kann, wenn Menschen ihre Hunde nicht ausreichend sichern. Nicht der Hund trägt die Verantwortung für den Biss, sondern der Mensch, der für ihn verantwortlich ist. In Baden-Württemberg war der Hundeführerschein bereits beschlossene Sache. Dass dieses wichtige politische Vorhaben gescheitert ist, ist ein großer Fehler“, so Jana Hoger, Tierpsychologin und Fachreferentin bei PETA. „Egal, ob ein Hund einer ‚Rasse‘ angehört oder ein ‚Mix‘ ist – jeder Vierbeiner, der falsch gehalten, missverstanden oder schlecht behandelt wird, kann für Mensch und Tier gefährlich werden.“

Deutliche Mehrheit für Hundeführerschein 

Nach einer von PETA in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage von August 2023 sprechen sich 68 Prozent der in Deutschland lebenden Erwachsenen für einen verpflichtenden Hundeführerschein aus. Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, in dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend folgt für Halter und Hund ein gemeinsames, obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule. Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Menschen, die Hunde halten, fachkundig mit dem Tier umgehen und die Signale des Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hund und Halter ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern. 

Niedersachsen und Bremen gehen mit gutem Beispiel voran 

Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen einen Sachkundenachweis für Hundehalter beschlossen – seit Juli 2013 ist der allgemeine Hundeführerschein verpflichtend. [1] Seit 1. Juli 2026 ist auch im Land Bremen der Hundeführerschein vor der Aufnahme eines Hundes verpflichtend. [2] Österreich geht noch einen Schritt weiter: Dort wurde zum 1. Juli 2026 bundesweit ein verpflichtender Hundeführerschein eingeführt. [3] In Berlin sind Halter seit dem 1. Januar 2017 aufgefordert, sich bei der Aufnahme eines Hundes die notwendige Sachkunde anzueignen. Einige Städte setzen zusätzlich Anreize: In München gibt es nach bestandenem Hundeführerschein ein Jahr Hundesteuerbefreiung, in Mannheim zwei Jahre.

Ein verpflichtender Hundeführerschein hat einen weiteren Vorteil: Er kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit der Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen „Impulskauf“ abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden. 

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen.

Quellen

[1] Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) (2011). Online abrufbar unter: https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/das-niedersaechsische-hundegesetz-nhundg-110827.html. (27.10.2026).
[2] Freie Hansestadt Bremen – Die Senatorin für Inneres und Sport: Hundeführerschein ab 1. Juli 2026. Online abrufbar unter: https://www.inneres.bremen.de/inneres/buerger-und-staat/hundefuehrerschein-30149. (27.10.2026).
[3] PETBOOK.de (11.02.2025): Kein Hund ohne Sachkunde! Europäisches Land macht ab 2026 ernst. Online abrufbar unter: https://www.petbook.de/hunde/oesterreich-sachkundenachweis-hund. (27.10.2026).

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