Wetzlar / Stuttgart, 8. Mai 2018 – Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und 3000 Euro Geldbuße: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Wetzlar in der heutigen Verhandlung gegen einen Mann, der seinen Hund im Januar 2017 in einem Wald bei Schwalbach, Hessen, an seiner Leine erhängte (AG Wetzlar, 3 Js 5793/17). Hinweise aus der Bevölkerung hatten die Polizei zum Täter geführt, der auch der Halter des Tieres war. Der zum Tatzeitpunkt 26-Jährige hatte gegenüber den Ermittlern angegeben, aufgrund seiner angespannten privaten Situation und des Wesens des Hundes in einer Kurzschlussreaktion gehandelt zu haben. Dabei befestigte er die Leine des Hundes in ca. 2 Metern Höhe an einem Baum und zog sie stramm, sodass der Kopf des Tieres nach oben gestreckt wurde und nur die Hinterläufe und das Gesäß Bodenkontakt hatten. Dann verließ der Mann den Ort und überließ den Hund damit einem qualvollen Erstickungstod. Die Tierrechtsorganisation PETA hatte 1000 Euro für Hinweise auf den Täter ausgelobt. Dr. Christian Arleth, Justiziar bei PETA, kommentiert das Urteil:
„Nichts rechtfertigt die Ungeheuerlichkeit dieses Verbrechens – auch nicht schwierige persönliche Umstände. Der Täter hat den unschuldigen Hund rücksichtslos erhängt. Straftaten nach dem Tierschutzgesetz sind keine Kavaliersdelikte. Kriminologisch ist längst erforscht, dass Tierquälerei nicht selten die Vorstufe zu Gewalt gegenüber Menschen ist [1]. Das Gericht hat zwar hohe Strafen gegen den Mann ausgesprochen, es aber versäumt, ein Tierhalteverbot auszusprechen. Dies wäre jedoch aufgrund der besonderen Grausamkeit und Rohheit der vorliegenden Ersttat, die das Gericht selbst feststellte, erforderlich und angemessen gewesen – der Täter sollte nie wieder Tiere halten dürfen. Es bleibt zu hoffen, dass die Ermittlungsbehörden und Gerichte in Zukunft auch weniger drastische Fälle als den vorliegenden konsequenter verfolgen und die zum Schutze von Tieren und Gesellschaft notwendigen Strafen einfordern und verhängen.“
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch gekürzt verwendet werden darf.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten, wir an ihnen experimentieren oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.
[1] Volker Mariak, Die Spirale der Gewaltkriminalität. Tierquälerei und Tiertötung als Vorstufe der Gewalt gegen Menschen. Kriminologische Beiträge zur Prüfung einer Verrohungsthese, Hamburg 2017.
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquaelerei
Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860 591 528, [email protected]
Hund erhängt: Ein Jahr Freiheitstrafe und Geldbuße für Täter – PETA: „Sollte nie wieder Tiere halten dürfen“
9. Mai 2018
